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In Baden-Württemberg ist für Ungeimpfte praktisch alles tabu – das müssen Sie wissen, wenn Sie in Deutschland einkaufen oder essen wollen

Die Coronasituation im Bundesland Baden-Württemberg wird immer besorgniserregender: Am Montag lagen erstmals mehr als 500 Coronapatientinnen und -patienten auf einer Intensivstation. Gleichzeitig mussten auf 100’000 Personen 6,3 hospitalisiert werden. Damit überschritten beide Werte den Grenzwert für die Alarmstufe II; dieser liegt bei 450 und 6,0. Seit Mittwoch gelten deshalb im benachbarten Bundesland nochmals drastisch schärfere Massnahmen. Was bedeutet es für Schweizer, die im grenznahen Raum essen oder einkaufen wollen?

Kann ich überhaupt noch über die Grenze?

Ja, die Grenze ist nach wie vor offen. Sowohl die Schweiz als auch Deutschland wollen eine erneute Schliessung wie im Frühling 2020, wenn immer möglich, vermeiden. Eine Schliessung könnte allenfalls zum Thema werden, wenn die Situation in einem Land ausser Kontrolle gerät.

Muss ich einen 3G-Nachweis vorlegen, wenn ich in Deutschland einreisen will?

Wenn Sie sich nicht länger als 24 Stunden in Deutschland aufhalten, braucht es in der Regel keinen Nachweis. Das Bundesministerium für Gesundheit schreibt dazu: «Für Grenzpendler oder Grenzgänger sowie für Tagesaufenthalte besteht eine Nachweispflicht nur in folgenden Fällen: Die Nachweispflicht gilt nur bei Einreise aus einem Hochrisikogebiet, Virusvariantengebiet oder auf dem Luftweg.» Für einen Tagesaufenthalt muss man sich auch nicht vorgängig online anmelden.

Kann ich überhaupt noch abends essen oder herrscht dann Ausgangssperre?

Das hängt davon ab, in welchem Landkreis Sie essen gehen wollen. Denn die Ausgangssperre tritt in jenen Landkreisen und Städten in Kraft, in denen die Sieben-Tage-Inzidenz der Neuinfektionen über 500 liegt. Im grenznahen Gebiet trifft dies derzeit auf folgende Landkreise zu: Schwarzwald-Baar-Kreis, Tuttlingen, Sigmaringen, Bodenseekreis und Ravensburg. Hier gilt eine Ausgangssperre zwischen 21 und 5 Uhr. Ausgenommen sind triftige Gründe wie die Berufsausübung oder der Besuch des Lebenspartners respektive der Lebenspartnerin.

Wie sieht es in den Landkreisen aus, die an den Aargau grenzen?

Derzeit gilt hier noch keine Ausgangssperre. Die Sieben-Tage-Inzidenz lag am Dienstag im Landkreis Lörrach bei 398,1 und im Landkreis Waldshut bei 370,2. Die Werte sind aber in den letzten Tagen ebenfalls stark angestiegen. Es ist deshalb auch hier mit einer Ausgangssperre zu rechnen.

Kann ich auch als Ungeimpfter ist Restaurant?

Nein, das ist nicht möglich. In allen Restaurants gilt die 2G-Regel. Essen gehen können nur Geimpfte und Genesene.

Wie steht es mit einem Besuch in einer Wellnessanlage?

Auch hier gilt die 2G-Regel – wie in allen Freizeiteinrichtungen.

Ich möchte das Wochenende in einem Wellnesshotel verbringen. Darf ich das als Ungeimpfter noch?

Auch hier wurden die Regeln nochmals verschärft. Während in der Alarmstufe ein negativer Coronatest reichte, gilt in der Alarmstufe II für alle Vergnügungsreisen die 2G-Regel.

Ich muss geschäftlich in Deutschland übernachten, bin aber nicht geimpft. Muss ich das Meeting nun absagen?

Nein, für Geschäftsreisen gilt nach wie vor die 3G-Regel. Ein Antigenschnelltest reicht allerdings nicht, in den Hotels muss ein PCR-Test vorgelegt werden.

Ich bin ungeimpft und arbeite in Deutschland. Kann ich überhaupt noch zur Arbeit?

Das können Sie noch. Allerdings müssen ungeimpfte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nun täglich einen negativen Coronatest vorweisen. Mindestens zwei davon muss der Arbeitgeber kostenlos zur Verfügung stellen.

Darf ich als Ungeimpfter noch in Lebensmittelläden einkaufen?

Ja, das ist weiterhin erlaubt – mit Schutzmaske wie in der Schweiz.

Kann ich als Ungeimpfter auch in einen Kleiderladen?

Jein. In Landkreisen, in denen die Sieben-Tage-Inzidenz noch unter 500 liegt, reicht aktuell noch ein negativer Coronatest. In Landkreisen jedoch, in denen die Sieben-Tage-Inzidenz über 500 liegt, sind die Läden für Ungeimpfte gesperrt. Ausgenommen bleiben Güter des täglichen Bedarfs wie Lebensmittelgeschäfte oder Apotheken.

Kann ich noch an ein Konzert oder an einen Weihnachtsmarkt gehen?

Hier gilt seit Mittwoch die 2G-Plus-Regel. Ein Konzert besuchen, in der Diskothek abtanzen oder über einen Weihnachtsmarkt schlendern dürfen nur noch Personen, die geimpft oder genesen sind. Aber Achtung: Alle müssen zugleich einen aktuellen negativen Coronatest vorweisen. Der Antigentest darf nicht älter als 24, der PCR-Test als 48 Stunden sein. Für Veranstaltungen gilt im Bundesland Baden-Württemberg in der Alarmstufe II zudem eine Auslastungsgrenze von 50 Prozent der Kapazität.

Das Konzert findet aber bereits am Donnerstag statt und ich komme bis dahin nicht zum Testen. Muss ich die Karten also verfallen lassen?

Nein, denn aufgrund der Kurzfristigkeit der neuen Regeln wird eine Schonfrist eingeräumt. Geahndet werden Vergehen gegen die neuen Regeln erst ab nächster Woche.

Ich besuche ein Gymnasium in Deutschland. Komme ich noch ungeimpft in die Disco?

Die Betonung liegt auf noch: Für 12- bis 17-Jährige gilt bis Weihnachten eine Übergangsregel: Sie können derzeit noch, legen sie einen Schülerausweis und einen negativen Test vor, in der Disco abtanzen. Für alle Schülerinnen und Schüler über 18 gilt bereits jetzt die 2G-Regel.

Kann ich als Ungeimpfter noch zum Coiffeur?

Derzeit, ja. Dann müssen Sie aber einen negativen PCR-Test vorweisen.

Dann kann ich auch zur Fussmassage?

Nein, wie für die meisten körpernahen Dienstleistungen gilt auch hier die 2G-Regel. Der Coiffeur bildet die Ausnahme der Regel.

Ich bin ungeimpft, möchte aber meine Lebenspartnerin respektive meinen Lebenspartner zu Hause besuchen. Darf ich das noch?

Ja, das ist nach wie vor möglich. Auch andere private Treffen sind weiterhin erlaubt. Allerdings darf pro Haushalt nur ein Gast anwesend sein. Nicht mitgezählt werden Geimpfte, Genesene und Jugendliche unter 18 Jahren.

Ich möchte mit dem öffentlichen Verkehr nach Deutschland reisen. Reicht eine Schutzmaske wie in der Schweiz?

Nein, in Deutschland gilt bundesweit die 3G-Regel. Wer mit Bus, Bahn oder Flugzeug reist, muss geimpft, genesen oder getestet sein.

Ich bin schwanger und ungeimpft. Gelten die neuen Regeln auch für mich?

Nein, die bisherigen Ausnahmeregelungen für Schwangere, Stillende und Menschen, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können, gelten auch in der Alarmstufe II weiterhin.

Kommt der Impfzwang in Deutschland?

Die Signale verdichten sich. «Aus dem Dilemma kommt man nur durch eins raus: durch eine Impfpflicht», sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann am Dienstag. Auch ein erneuter Lockdown – wie er in Österreich bereits der Fall ist – ist nicht ausgeschlossen.