In die eigene Tasche gewirtschaftet? Ex-Platzchef des Luzerner Fests vor dem Kriminalgericht
Was genau am 30. Juni 2018 am Stadtfest geschehen ist, lässt die Anklageschrift offen. Die Staatsanwaltschaft unterbreitete dem Kriminalgericht zwei Alternativanklagen mit unterschiedlichen möglichen Tatabläufen. Sie war zunächst nur von ungetreuer Geschäftsbesorgung ausgegangen und ergänzte dann die Anklageschrift mit dem ebenfalls möglichen Tatbestand der Veruntreuung.
Sicher ist, dass der Beschuldigte als Platzchef am Schwanenplatz drei Stände betreute. Ihm waren 25 Personen unterstellt. Die Staatsanwältin errechnete die Einnahmen aus dem Getränkeverkauf auf mindestens 54’000 Franken. Der Beschuldigte soll aber auf das Konto des Luzerner Fests effektiv nur knapp 7000 Franken eingezahlt haben.
Gemäss der ersten Anklagevariante soll er rund 47’000 Franken an sich genommen und sich damit bereichert haben. Er soll deswegen wegen Veruntreuung verurteilt werden.
Pflichten vernachlässigt
In der zweiten Anklagevariante wirft die Staatsanwaltschaft dem Beschuldigten zwar nicht vor, Geld in die eigene Tasche gesteckt zu haben. Er soll aber schludrig gearbeitet haben, so dass eine oder mehrere Personen sich unrechtmässig bereichern konnten.
Der Platzchef habe das Geld in den Kassen nicht gezählt und die Einnahmen nicht regelmässig auf das Festkonto eingezahlt, heisst es in der Anklageschrift. Auch soll er keinen Überblick über die gelieferten und verkauften Getränke gehabt haben.
Der Platzchef habe deswegen nicht bemerkt, dass etwas mit den Kassen nicht stimme, hielt die Staatsanwältin fest. Durch seine Nachlässigkeit habe er ermöglicht, dass dem Luzerner Fest ein Schaden von 47’000 Franken entstanden sei. Er habe sich damit der ungetreuen Geschäftsbesorgung schuldig gemacht.
Getränke nach Hause genommen
Der Beschuldigte soll ferner an verschiedenen Ausgaben des Luzerner Fests zwischen 2009 und 2018 Getränke mit nach Hause genommen und diese selbst konsumiert oder verkauft haben. Der Gesamtschaden wird von der Staatsanwaltschaft auf rund 5000 Franken beziffert. Zudem wird dem Beschuldigten eine Beschimpfung vorgeworfen.
Die Staatsanwältin beantragte für den Platzchef, abhängig von der Anklagevariante, eine bedingte Freiheitsstrafe von zehn respektive sechs Monaten, dies bei einer Probezeit von zwei Jahren. Zudem solle er eine Geldstrafe von 10 Tagessätzen zu je 30 Franken zahlen.