In Oftringen entsteht ein Neubau für das heutige Jugendheim in der Festung Aarburg
Seit 130 Jahren wird das Aargauer Jugendheim auf der Festung Aarburg betrieben. Aufgrund einer Interpellation der ehemaligen Grossrätin und heutigen SVP-Nationalrätin sowie Vizestadtpräsidentin von Aarburg, Martina Bircher, wurde in den letzten Jahren eine externe Evaluation zur Zukunft des Jugendheims Aarburg durchgeführt.
Diese habe ergeben, dass der Bedarf für geschlossene Betreuungsplätze im stationären Massnahmenvollzug für Jugendliche in Zukunft weiter steigen wird, schreibt der Kanton Aargau in einer Mitteilung vom Donnerstagmorgen. «Die Angebote zur Aus- und Berufsbildung der Jugendlichen sollen verstärkt in regional ansässigen Betrieben erfolgen, um ihre Reintegration zu fördern.» Die externe Evaluation hat zudem ergeben, dass die Verlegung des Jugendheims Aarburg an einen Standort ausserhalb der historischen Festungsanlage zu prüfen ist.
Bedarf an heimeigenen Betrieben reduziert sich
In der Folge wurde mit dem Bundesamt für Justiz ein zukunftsgerichtetes Angebots- und Betriebskonzept erarbeitet, das gegenüber heute Anpassungen im Wohnbereich sowie im Ausbildungs- und Beschäftigungsangebot vorsieht. Entsprechend reduziert sich der Bedarf an heimeigenen , wie der Gärtnerei in Oftringen, die als Standort für den Neubau vorgesehen ist.
Der Regierungsrat zeigt sich überzeugt von einem Neubau. In diesem lasse sich «das zukunftsgerichtete Angebots- und Betriebskonzept mit einem Neubau ausserhalb der Festung Aarburg optimal umsetzen», heisst es. «Am heutigen Standort wäre dies auch mit baulichen Anpassungen sowohl im Wohnbereich als auch im Ausbildungs- und Beschäftigungsbereich nur beschränkt möglich.»
Sicherheitsrisiko minimiert sich mit Neubau
Zudem könne mit einem Neubau infrastrukturelle Sicherheitsrisiken, wie sie heute auf der Festung bestehen, ausgeschaltet werden. «Aufgrund der hohen Festungsmauern bestehen insbesondere bei Entweichungen von Jugendlichen Gefahren», heisst es in der Mitteilung. «Im Neubau können übersichtliche Raum- und Betriebsstrukturen mit zentralen Sichtachsen geschaffen werden, was auf der Festung insbesondere für die geschlossene Wohngruppe nicht möglich ist.» Schliesslich biete der Neubau die Möglichkeit, die Betriebsabläufe optimiert zu gestalten, während die Raumstrukturen auf der Festung weitgehend durch die historische Bausubstanz vorgegeben seien, hält der Regierungsrat weiter fest.
Durch die Platzverhältnisse auf der Festung sind die Möglichkeiten zur körperlichen Betätigung der Jugendlichen im Freien beschränkt. Für Jugendliche im stationären Massnahmenvollzug komme dieser aber eine hohe Bedeutung zu, um das Spannungs- und Konfliktpotenzial zu reduzieren, schreibt der Kanton. Im Neubau seien ein Aussen-Sportplatz und sichere Aufenthaltsmöglichkeiten für alle Wohngruppen im Freien realisierbar.
Die Abklärungen hätten ergeben, dass das Areal der heutigen Jugendheim-Gärtnerei in Oftringen gut geeignet ist, um den Neubau zu realisieren. Es erfülle von der Lage, Grösse, Erschliessung und Verfügbarkeit her alle wichtigen Anforderungen.
Kosten für Neubau sind höher als Optimierung der heutigen Anlage
Allerdings: Die Investitionen für einen Neubau sind höher als eine Optimierung der heutigen Anlage in der Festung. Die Kosten für einen Neubau belaufen sich gemäss heutigem Kenntnisstand auf insgesamt 26,6 Millionen Franken, wobei 19,1 Millionen Franken vom Kanton und 7,5 Millionen Franken vom Bund finanziert werden. Für bauliche Anpassungen und die Sanierung der Festung müssten Kanton und Bund insgesamt 14,6 Millionen Franken aufwenden, rund 12,6 Millionen Franken der Kanton und rund 2,0 Millionen Franken der Bund. «Bei einer Optimierung der Gebäudeinfrastruktur auf der Festung besteht das Risiko von Fehlinvestitionen, falls sich langfristig herausstellen sollte, dass ein Neubau unumgänglich ist», heisst es in der Mitteilung.
Für Landstatthalter Dieter Egli, Vorsteher des Departements Volkswirtschaft und Inneres, ist klar: «Mit dem Jugendheim bieten wir Jugendlichen die Chance, sich in die Gesellschaft zu reintegrieren. Davon profitieren wir alle. Es ist wichtig, das Jugendheim weiterzuentwickeln und den sich wandelnden Bedürfnissen anzupassen. Der Neubau bietet dazu eine zukunftsfähige Lösung.»
Bedarfsbezogene Erhöhung der geschlossenen Plätze
Das Bundesamt für Justiz legt beim Massnahmenvollzug für Jugendliche die Anforderungen bezüglich Angebots- und Betriebskonzept fest. Heute verfügt das Jugendheim Aarburg über 44 stationäre Plätze für jugendstrafrechtliche oder zivilrechtliche Massnahmen für männliche Jugendliche ab 14 Jahren. Aufgrund der Beurteilung des künftigen Bedarfs werden gemäss neuem Angebots- und Betriebskonzept 40 stationäre Plätze für Jugendliche ab 13 Jahren geschaffen. Besonders hoch ist der Bedarf an Plätzen mit sehr hohen Sicherheits- und Betreuungsanforderungen, weshalb die Zahl der geschlossenen Plätze von 8 auf 16 verdoppelt wird. Für die 24 weiteren Plätze seien die Sicherheits- und Betreuungsbedürfnisse zwar auch erhöht, aber nicht im selben Mass wie für die geschlossenen Plätze.
Noch offen, was mit der Festung passiert
Aktuell ist noch unklar, was mit den Räumlichkeiten in der Festung passiert. Der Regierungsrat hat die Verwaltung beauftragt, Varianten für die Nachnutzung der Festung Aarburg zu prüfen. Erste Gespräche mit Gemeinden des Bezirks Zofingen und der Wirtschaft Region Zofingen (WRZ) seien geführt worden. Diese sollen im Rahmen eines breiten Partizipationsprozesses mit der Bevölkerung, den Gemeinden, der Region, der WRZ und weiteren Akteurinnen und Akteuren fortgesetzt und vertieft werden. «Die Nachnutzungen sowie die Betriebsorganisation sollen nach dem Willen des Regierungsrats ergebnisoffen angegangen werden», heisst es in der Mitteilung.
Kanton beteiligt sich weiterhin am Unterhalt
Eine erfolgreiche Nachnutzung der Festung sei nur realisierbar, wenn sich die Gemeinden und die Wirtschaft der Region aktiv und finanziell engagieren. Der Regierungsrat beabsichtigt, dass sich der Kanton als Eigentümer weiterhin finanziell am Unterhalt der historischen Festungsanlage Aarburg beteiligt, die seit 1949 unter kantonalem und seit 2006 unter eidgenössischem Denkmalschutz steht. Zudem beabsichtigt er, die Initiierung und Umsetzung der Nachnutzung finanziell zu unterstützen. An den Betriebskosten des Nachnutzungsangebots werde sich der Kanton jedoch nicht beteiligen. «Für die Realisierung der Nachnutzung der Festungsanlage Aarburg ist ein gemeinsames Engagement von Region und Kanton unabdingbar», macht der Regierungsrat deutlich.
Für den Neubau des Jugendheims stehen die Arbeiten für die Projektierung an. Der Antrag für den Projektierungskredit wird dem Grossen Rat 2026/2027 gestellt. Der Entscheid über die Realisierung der Nachnutzung fällt aufgrund der finanzrechtlichen Regelungen ebenfalls in die Zuständigkeit des Grossen Rats. Der Regierungsrat wird im Verlauf des Jahres 2024 über die Vorgehensplanung im Zusammenhang mit der Nachnutzung entscheiden und informieren.