Bundesrat schafft neues Gesetz zur Inklusion von Menschen mit Behinderung
Eine frohe Botschaft kurz vor Weihnachten: Der Bundesrat unterstützt die Anliegen der Inklusions-Initiative: Menschen mit Behinderung sollen ein selbstständigeres Leben führen können.
Zwar lehnt der Bundesrat die Initiative ab, weil sie die Situation der Betroffenen nicht «direkt» verbessere, wie er per Communiqué mitteilt. «Die Bundesverfassung enthält bereits heute einen Auftrag an den Gesetzgeber, Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen zu beseitigen.» Für konkrete Massnahmen habe der Bund heute nur sehr beschränkte Kompetenzen. Die Verantwortung für selbstbestimmtes Wohnen beispielsweise liege bei den Kantonen.
Das soll sich nun ändern. Der Bundesrat präsentiert einen indirekten Gegenvorschlag: zum einen ein neues nationales Rahmengesetz zur Inklusion von Menschen mit Behinderung. Darin sollen beispielsweise Grundsätze im Bereich des selbstbestimmten Wohnens und Unterstützungsmassnahmen enthalten sein. Das Gesetz könne bei Bedarf auf andere Lebensbereiche ausgeweitet werden.
Der zweite Teil des bundesrätlichen Gegenvorschlags sieht eine IV-Revision vor, welche die Vergütung der Hilfsmittel anpasst. Konkret will der Bundesrat den Zugang zu «modernen Hilfsmitteln» wie Hörgeräten oder Prothesen verbessern. Damit soll die selbstständige Lebensführung weiter unterstützt werden. Dasselbe gilt für den Assistenzbeitrag in der Invalidenversicherung (IV), er soll für jene Menschen ausgebaut werden, die zu Hause Leben möchten, aber auf Unterstützung angewiesen sind.
Der Bundesrat verspricht, durch die zwei Teile des Gegenvorschlags «den Anliegen der Initiative rascher und konkreter Rechnung zu tragen».
Umfassende IV-Revision in zwei Etappen geplant
Das historisch gewachsene System an IV-Leistungen will der Bundesrat entflechten und vereinfachen. Das Innendepartement wird im Mai eine erste Vorlage präsentieren, wie das «komplexe Geflecht an Leistungen» in eine einzelne Leistung für ein selbstbestimmtes Leben zu überführen ist.
Gleichzeitig hat das Innendepartement auch den Auftrag gefasst, bis im Herbst erste Ideen einer umfassenden IV-Reform vorzulegen. Dabei sollen laufende Projekte koordiniert werden und etwa die Frage der finanziellen Verschlechterung der IV adressiert werden. Vier Bereiche stehen im Fokus: Massnahmen, um das Wachstum der Neurenten einzudämmen, Massnahmen zur Optimierung der Leistungen, einnahmenseitige Massnahmen zur Stabilisierung des IV-Haushalts sowie Massnahmen zur Entschuldung der IV.
Die Inklusions-Initiative, die am 5. September 2024 von Behinderten-Organisationen eingereicht wurde, verlangt die rechtliche und tatsächliche Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen. Insbesondere sollen sie das Recht haben, ihre Wohnform und ihren Wohnort frei zu wählen.