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Filmchef des Bundes engagiert sich im Ja-Komitee zum Mediengesetz: Darf das ein Beamter?

Immer wieder kommt es vor, dass sich Bundesbeamte in politische Diskussionen einbringen. Das neueste Beispiel: Der Leiter der Sektion Film beim Bundesamt für Kultur ist Mitglied im solothurnischen Ja-Komitee zum Mediengesetz. Das kommt nicht bei allen gut an, obwohl es grundsätzlich erlaubt ist.

Ivo Kummer leitet seit mehr als zehn Jahren die Sektion Film beim Bundesamt für Kultur (BAK). Nun sorgt er mit seiner nebenberuflichen Tätigkeit für Aufsehen: Der Solothurner engagiert sich im kantonalen Ja-Komitee zum Mediengesetz und setzt sich öffentlich in seiner Funktion als Chefbeamter beim BAK für die Vorlage ein.

Mitte Januar sprach er an einer Medienkonferenz des überparteilichen Komitees des Kanton Solothurn über die Vorteile des Medienförderungspakets: Das kulturelle Angebot «vor der Haustür» sei darauf angewiesen, dass es ein Echo finde, das schaffe Identität. Auch ein Grossanlass wie die Filmtage wäre ohne lokale Verankerung «auf Sand gebaut», zeigte sich Kummer überzeugt.

SVP-Nationalrat fordert klare Trennung zwischen Beruf und Privatleben

Stellt sich die Frage, ob es angebracht ist, dass sich ein Chefbeamter des Bundes so in einem Abstimmungskampf exponiert?

«Nein», findet Mike Egger, SVP-Nationalrat und Mitglied im Nein-Komitee zum Mediengesetz: «Ich persönlich finde es problematisch, wenn sich Mitarbeitende des Bundes in ihrer Rolle als Beamte öffentlich zu Abstimmungen äussern.» Selbstverständlich hätten auch Bundesangestellte das Recht, sich politisch zu engagieren. «Sie sollten dabei aber immer klar zwischen ihrer beruflichen und ihrer persönlichen Rolle unterscheiden», so Egger.

Im Fall von Ivo Kummer geschah das nicht: In der Einladung zur Medienkonferenz wird explizit seine Funktion als BAK-Filmchef erwähnt.

BAK sagt, es bestünden keine Interessenkonflikte

«Grundsätzlich dürfen die Angestellten des EDI, gleich wie die übrigen Bundesangestellten, öffentliche Ämter und Nebenbeschäftigungen politischer Natur ausüben», teilt das BAK auf Anfrage mit.

Allerdings müssen unentgeltliche Nebenbeschäftigungen dem Bund gemeldet werden, wenn Interessenkonflikte nicht ausgeschlossen werden können. Das Risiko eines Konflikts bestehe dann, wenn «durch die Ausübung der Nebenbeschäftigung die Glaubwürdigkeit und die Reputation der betroffenen Verwaltungseinheit oder des Bundes beeinträchtigt werden können».

Ein solcher Interessenkonflikt bestehe beim BAK-Filmchef allerdings nicht: «Herr Kummer hat sich aus eigener Initiative und als Privatperson im betreffenden Komitee engagiert. Dieses Engagement unterlag nicht der Meldepflicht, da kein Interessenkonflikt mit seiner Funktion beim Bundesamt für Kultur besteht.»

Ähnlich sieht das auch Kummer selbst: An der Medienkonferenz sagt er, er sei in erster Linie immer noch «ein Bürger dieses Landes, der seine Meinung kundtun darf».