Gericht pfeift Wallis zurück: Wolfsrudel darf nicht reguliert werden
Im Alpsommer 2022 kam es im Gebiet Val d’Hérens im Wallis zu mehreren Wolfsrissen. Der Kanton wollte handeln und stelle ein Abschussgesuch. Doch das Bundesamt für Umwelt (Bafu) kam zum Schluss, dass sie dieses nicht bewilligen. Mehrere der gerissenen Schafe hätten sich über 100 Meter vom Nachtweidebereich entfernt aufgehalten. Somit gelten diese nicht als ausreichend geschützt und dadurch waren die Voraussetzungen für einen Abschuss nicht erfüllt.
Im Wallis war man dagegen anderer Meinung und zog das Urteil vor das Bundesverwaltungsgericht. Doch auch dieses kommt zum Schluss, dass die Jagdflinte weiterhin im Schrank bleiben muss. Der Wolf sei eine «streng geschützte Art», heisst es im am Donnerstag veröffentlichten Urteil. Die dürften erst geschossen werden, «wenn alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft sind».
Das Bundesamt bestimmt die Schutzmassnahmen
Die Begründung des Bafu sei darum korrekt, urteilen die Richter in St.Gallen. Es sei Sache des Bundesamts die zumutbaren Schutzmassnahmen zu bestimmen, heisst es in der Mitteilung. Die Walliser mokierten in ihrer Beschwerde diese 100-Meter-Grenze, die den Abschuss verhinderte. Beim Gericht bissen sie damit auf Granit. Dieser Grundsatz könne nicht einfach «durch eine nachrangige Norm in Frage gestellt werden».
Einen letzten Funken für die Wolfsregulierer im Wallis gibt es aber weiterhin: Das Urteil kann noch beim Bundesgericht angefochten werden. (mg)