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Warum die EU jetzt den Wolf zum Abschuss freigibt und was von der Leyens Pony damit zu tun hat

Die EU senkt den Schutzstatus des Wolfes in Europa. Der Entscheid hat eine kuriose Vorgeschichte.

Die Europäische Union reagiert auf die wachsenden Wolfsbestände in Europa und senkt den Schutzstatus von «streng geschützt» zu «geschützt». Damit sollen die nationalen Behörden mehr Möglichkeiten erhalten, Wolfspopulationen gezielt zu regulieren, sprich: Wölfe auch über den Einzelfall hinaus zum Abschuss freizugeben. Die Botschafter der EU-Mitgliedstaaten haben dem Vorhaben am Mittwoch zugestimmt. Bei der nächsten Sitzung des Ausschusses der «Berner Konvention», des für den Schutz der Wildtiere in Europa zuständigen Gremiums, wird die EU die Absenkung des Schutzstatus beantragen und anschliessend ihre Gesetze anpassen.

Hintergrund sind die zunehmenden Übergriffe von Wölfen. Allein in Deutschland kam es im Jahr 2022 zu über 4000 Rissen. EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen sagte dazu im vergangenen Jahr: «Die Konzentration von Wolfsrudeln in einigen europäischen Regionen ist zu einer echten Gefahr für Nutztiere und potenziell auch für den Menschen geworden».

Gleichzeitig musste sie sich Vorwürfe gefallen lassen, sie handle bloss aus persönlicher Betroffenheit: Rund ein Jahr zuvor wurde ihr Lieblingspony «Dolly» auf ihrem Familienanwesen in Niedersachsen von einem Problemwolf gerissen. Dass die EU-Kommission aber nur deshalb aktiv geworden ist, weist man in Brüssel zurück. Tatsächlich habe die Diskussion über die Absenkung des Schutzstatus bereits im November 2022 im EU-Parlament begonnen. Also noch vor dem tragischen Ableben von «Dolly».

Aber auch inhaltlich gibt es Kritik: Tierschutzorganisationen fürchten, dass ein Präzedenzfall geschaffen werden könnte und auch andere geschützte Tierarten wie der Bär, der Luchs oder der Biber dereinst leichter zum Abschuss freigegeben werden könnte. Die EU-Kommission versucht die Bedenken zu zerstreuen, indem sie explizit festhält, dass «der Wolf und nur der Wolf» von der Anpassung betroffen ist. Rechtlich verbindlich ist dieses Bekenntnis jedoch nicht.