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Auch im Knast hat er gewütet: Brian wird erneut angeklagt

Als «Carlos» wurde Brian Keller dank eines Fernsehfilms in der ganzen Schweiz bekannt. Nun wurde er wegen einer «Vielzahl von Delikten» erneut angeklagt.

Das dicke Buch mit all den juristischen Streitigkeiten von Brian Henry Keller wird um ein Kapitel reicher. Die Zürcher Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen den wohl bekanntesten Häftling der Schweiz. Ihm wird zur Last gelegt, dass er während seiner Zeit in der JVA Pöschwies «eine Vielzahl von Delikten zum Nachteil von Aufsehern und der Justizvollzugsanstalt» begangen hat.

Dabei soll der als «Carlos» bekannt gewordene Straftäter unter anderem einen Aufseher «durch den Wurf eines dicken Glasbruchstückes oberhalb des Auges verletzt haben», wie die Behörden in einer Mitteilung vom Mittwoch schreiben. «Daneben kommen drei einfache Körperverletzungen, sieben Sachbeschädigungen mit einer Gesamtschadenssumme von rund 22’000 Franken, fünf Drohungen und 19 Fälle von Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte zur Anklage», so die Staatsanwaltschaft.

Die Anklageerhebung kommt nicht unerwartet. Bereits früher hatte die Staatsanwaltschaft Brian Keller wegen diesen Delikten in Untersuchungshaft nehmen lassen. Im vergangenen Jahr war er beinahe nach einer langen Haftzeit entlassen worden. Das Zürcher Obergericht hatte seine Haftentlassung angeordnet. Doch dann übersteuerte die Staatsanwaltschaft diesen Entscheid, indem sie Keller wegen dieser Delikte wieder in Untersuchungshaft nehmen liess.

Gericht sieht Wiederholungsgefahr

Das Bundesgericht gab den Zürcher Behörden schliesslich recht und attestierte bei Brian Keller «Wiederholungsgefahr». Der Beschuldigte wehrt sich gegen die Vorwürfe und entgegnete in seiner Beschwerde ans höchste Gericht, dass von seinen Delikten in Gefangenschaft nicht auf sein Verhalten in Freiheit geschlossen werden könne. Zudem habe er sich im vergangenen Jahr im Bezirksgefängnis Zürich «geradezu vorbildlich» verhalten.

Die Oberstaatsanwaltschaft von Zürich stellt in ihrer Anklage «keine Anträge zu einer Sanktion oder Massnahme», wie sie schreibt. Zuerst solle das Gericht prüfen, ob Keller die Taten tatsächlich begangen hat. (mg)