Brian bleibt vorläufig in U-Haft – seine Anwälte ziehen Entscheid weiter
Der berühmteste Häftling der Schweiz kann demnächst doch nicht das Gefängnis verlassen. Nachdem das Zürcher Obergericht die Sicherheitshaft für Brian alias «Carlos» vergangene Woche aufgehoben hat, beantragte die Staatsanwaltschaft in einem weiteren Verfahren Untersuchungshaft für den Straftäter. Nun hat das Zwangsmassnahmengericht Zürich dem Antrag am Dienstag stattgegeben, wie Brians Anwälte in einer Mitteilung schreiben.
«Der Entscheid des Zwangsmassnahmengerichts ist unhaltbar und deren Begründung nicht nachvollziehbar», lässt sich Rechtsanwalt Thomas Häusermann zitieren. Brians Verteidiger würden die Verfügung deshalb weiterziehen. Brian habe die Chance auf ein Leben in Freiheit verdient, «auch wenn die Staatsanwaltschaft ihm jeden erdenklichen Stein in den Weg legt», lässt sich Häusermann zitieren.
Staatsanwaltschaft wirft Brian 33 Deliktfälle vor
Das Obergericht Zürich hat erst vergangene Woche angeordnet, dass der in den Medien als «Carlos» bekannt gewordene Straftäter Brian aus der Sicherheitshaft entlassen wird. Das Gericht sah eine Fortsetzung der Sicherheitshaft nicht mehr als verhältnismässig an, «weil die bis dato erstandene Haftdauer in grosse zeitliche Nähe zu der zu erwartenden Dauer der Freiheitsstrafe gerückt ist», wie es in einer Mitteilung schrieb.
Brian befindet sich seit nunmehr fünf Jahren ununterbrochen in Untersuchungs- respektive Sicherheitshaft. Ihm wird vorgeworfen, im Strafvollzug zwischen 2017 und 2018 verschiedene Delikte begangen zu haben. In erster Instanz wurde er unter anderem wegen mehrfacher einfacher Körperverletzung verurteilt.
Kurz nach dem Entscheid des Obergerichts gab die Zürcher Staatsanwaltschaft bekannt, dass sie zwar die Haftentlassung nicht anfechten werde. Doch als Reaktion auf diesen Gerichtsentscheid beantragte sie Untersuchungshaft im Zusammenhang mit einem weiteren Verfahren. Dabei geht es um angeblich 33 Deliktfälle, die Brian zwischen November 2018 und Juni 2022 in Haft begangen haben soll. Sie reichen von Sachbeschädigung bis zu versuchter schwerer Körperverletzung. (dpo)