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Schärferer Strafvollzug: Bundesrat sieht Verwahrung für jugendliche Mörder vor

Der Bundesrat möchte die Sicherheit im Strafvollzug verschärfen. Jugendliche, die einen Mord begangen haben, soll im Anschluss an ihre Strafe verwahrt werden können.

Das Strafgesetz hat sich in der Schweiz bewährt. «Es ist flexibel und ermöglicht eine massgeschneiderte Lösung für den Einzelfall», argumentiert der Bundesrat. Ziel sei es, dass Straftäterinnen und Straftäter nach Verbüssung ihrer Strafe «in erster Linie in die Gesellschaft» eingegliedert werden. Anders schaue es aus, falls die Personen gefährlich bleiben. Dann sei «die Gesellschaft so lange vor ihnen zu schützen, als dies zur Verhinderung von Straftaten notwendig ist».

Auf Drängen des Parlaments zieht der Bundesrat nun doch die sanktionsrechtlichen Schrauben an. Am Mittwoch hat er ein Gesetzespaket an das Parlament überwiesen. Er möchte «mit gezielten Massnahmen die Sicherheit im Straf- und Massnahmenvollzug verbessern», wie es in einer Mitteilung des Bundesamtes für Justiz heisst.

Verwahrung für jugendliche Mörder

Dabei nimmt der Bundesrat auch jugendliche Straftäter ins Visier. Er schlägt vor, dass bei Jugendlichen, die einen Mord begangen haben, nach der Verbüssung ihrer Strafe eine Verwahrung angeordnet werden kann. Voraussetzung ist, dass eine «ernsthafte Rückfallgefahr» besteht und der Mord nach Vollendung des 16. Altersjahres verübt wurde.

Mit dieser eng gefassten Regelung möchte der Bundesrat sicherstellen, dass «die Grundsätze des Jugendstrafrechts möglichst nicht in Frage» gestellt werden. Auch komme er damit von Fachkreisen geäusserten Bedenken entgegen.

Therapeutische Massnahmen: Hoheit bleibt bei Kantonen

Handlungsbedarf ortet der Bundesrat auch beim gesetzlich vorgesehenen Urlaub für verwahrte Straftäter. Dieser soll nur noch in Begleitung von Sicherheitspersonal möglich sein. Dieser Vorschlag stiess in der Vernehmlassung auf breite Akzeptanz.

Allerdings schlug der Bundesrat auch vor, die Zuständigkeiten bei der Aufhebung, Änderung oder Verlängerung einer therapeutischen Massnahme schweizweit zu vereinheitlichen. Damit wollte er auch Konsequenzen ziehen aus dem Mordfall an Adeline in Genf, der vor rund zehn Jahren hohe Wellen warf. Nach kritischen Rückmeldungen der Kantone krebst er nun aber zurück. Dagegen soll in Zukunft auch die Vollzugsbehörde bei entsprechenden Entscheiden über ein Beschwerderecht verfügen.