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Fall Burger: Verweis gegen Staatsanwalt ist vom Tisch – wegen zu langer Verfahrensdauer

Die Schlichtungskommission kommt zum Schluss, dass der Verweis gegen Simon Burger «in der Sache berechtigt» war. Trotzdem empfiehlt sie, den Verweis aufzuheben und das Disziplinarverfahren einzustellen.

Am 9. März 2022 hat der Regierungsrat Simon Burger, dem Leiter der Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm, einen Verweis erteilt. Der Verweis war das Resultat eines Disziplinarverfahrens, welches die Regierung bereits im Dezember 2020 wegen Burgers persönlichen Umgangs mit der Kantonspolizei eröffnet hatte.

Simon Burger hat sich gegen den Verweis gewehrt und bei der Schlichtungskommission für Personalfragen ein Schlichtungsbegehren eingereicht. Der Regierungsrat hielt am Verweis fest.

Nun liegt die schriftliche Empfehlung der Schlichtungskommission vor, wie die Staatskanzlei am Dienstag mitteilt. Demnach hält die Schlichtungskommission den Verweis «in der Sache für berechtig, empfiehlt aber, aufgrund der langen Verfahrensdauer auf eine solche Massnahme zu verzichten».

Regierungsrat hebt Verweis auf

Der Regierungsrat habe die Begründung und Empfehlung der Schlichtungskommission beraten und letzte Woche beschlossen, den Verweis wegen der langen Verfahrensdauer aufzuheben, heisst es in der Mitteilung weiter.

Auch wenn der Verweis gegen Simon Burger damit vom Tisch ist, formuliert der Regierungsrat in der Mitteilung erneut seine Erwartung, dass sowohl Simon Burger als auch der Leitende Oberstaatsanwalt Philipp Umbricht, «die notwendigen Verbesserungen in ihrer Führungsarbeit umsetzen». (nla)