Sie sind hier: Home > Justiz > Bund ermächtigt ausserordentlichen Staatsanwalt: Der forsche Sonderermittler Peter Marti erhält ein Strafverfahren

Bund ermächtigt ausserordentlichen Staatsanwalt: Der forsche Sonderermittler Peter Marti erhält ein Strafverfahren

Der ausserordentliche Staatsanwalt Stephan Zimmerli hat vom Justizdepartement die Erlaubnis erhalten, gegen den Sonderermittler Peter Marti ein Strafverfahren durchzuführen. Letzterem wird unter anderem Amtsmissbrauch vorgeworfen.

Alles begann mit einer Strafanzeige gegen mehrere hohe Bundesbeamte wegen einer mutmasslichen Amtsgeheimnisverletzung im «Fall Crypto AG». Eingereicht wurde die Anzeige von den Geschäftsprüfungskommissionen der beiden Räte im November 2020. In der Folge hat die Aufsichtsbehörde der Bundesanwaltschaft Peter Marti vor knapp zwei Jahren als Sonderermittler eingesetzt. Er sollte herausfinden, weshalb Erkenntnisse aus einem parlamentarischen Bericht zur Crypto-Affäre an die Medien und schliesslich an die Öffentlichkeit gelangten.

Im Laufe seiner Untersuchungen hat Marti die Ermittlungen allerdings ausgeweitet. Er begann, auch andere Leaks zu untersuchen. Etwa jene während der Coronapandemie: Mehrfach wurden die geplanten Massnahmen des Bundesrates publik, bevor die offizielle Kommunikation stattgefunden hat. Marti wollte herausfinden, wer dahintersteckte.

Lauener wirft Marti Amtsmissbrauch vor

Die Ausweitung seiner Ermittlungen blieb allerdings nicht folgenlos. Im September wurde bekannt, dass einer der Verdächtigen – es handelt sich dabei um Bersets langjährigen Ex-Kommunikationschef Peter Lauener – Strafanzeige gegen Peter Marti eingereicht hat. Er wirft ihm Amtsmissbrauch und allenfalls andere Delikte vor. Für Marti und für alle ehemaligen und noch immer aktiven Kadermitarbeiter des Bundes, die dieser als ausserordentlicher Staatsanwalt verfolgt, gilt die Unschuldsvermutung.

Um die Vorwürfe des Amtsmissbrauchs gegen Marti zu untersuchen, setzte die Aufsichtsbehörde der Bundesanwaltschaft Stephan Zimmerli als ausserordentlichen Staatsanwalt des Bundes ein. Er soll die Arbeit von Marti durchleuchten und unter anderem überprüfen, ob Lauener zu Recht mehrere Tage in Untersuchungshaft sass. Sollte dem nicht so sein, käme auch der Tatbestand der Freiheitsberaubung in Frage.

Erfüllung der Tatbestände «kann nicht ausgeschlossen werden»

Nach ersten Vorabklärungen hat Zimmerli kürzlich einen Antrag beim Justizdepartement (EJPD) eingereicht. EJPD-Generalsekretärin Barbara Hübscher Schmuki hat diesen am Dienstag gutgeheissen und Zimmerli offiziell ermächtigt, gegen Marti ein Strafverfahren durchzuführen. Man habe Zimmerli die dafür nötige «beamtenrechtliche Ermächtigung» erteilt, «da nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Marti zur Last gelegten Straftatbestände erfüllt sind», heisst es in einer Mitteilung des EJPD.

Und weiter: Die Ermächtigung zur Strafverfolgung sei «kein Hinweis auf Schuld oder Unschuld einer Person». Dies zu prüfen, sei allein Aufgabe der Strafverfolgungsbehörde.