Kanton kämpft mit hohen Zuweisungen: Weitere Notunterkunft eröffnet im Februar in Laufenburg
Wegen der anhaltend hohen Zahl an Geflüchteten sind die regulären Unterbringungsstrukturen nach wie vor überlastet, hält der Kanton in einer Mitteilung fest. Deshalb plant der Kantonale Sozialdienst (KSD), im Februar 2024 die fünfte Notunterkunft auf dem Gebiet des Kantons Aargau in Betrieb zu nehmen. In Laufenburg soll eine Familienunterkunft entstehen.
Die Geschützte Operationsstelle (Gops) Laufenburg befindet sich direkt unter der Parkanlage neben dem Spital Laufenburg und bietet Platz für rund 150 Personen. Vor der Eröffnung der Unterkunft wird der KSD Container installieren, die den Geflüchteten einen Aufenthalt ausserhalb der unterirdischen Unterkunft ermöglichen. Die zuständige Betreuung achtet auf die Einhaltung der definierten Aufenthaltszonen.
Die bislang vier Unterkünfte in Aarau, Lenzburg, Muri und Birmenstorf bieten Platz für insgesamt 500 bis 600 Geflüchtete. Ende November kündigte der Kanton an, in der unterirdischen Notunterkunft in Birmenstorf künftig Familien unterzubringen.
Betreuung rund um die Uhr
Die Betreuung der Familien in Laufenburg wird die Securitas AG übernehmen. Weil es sich um eine unterirdische Notunterkunft handelt, erfolgt die Betreuung rund um die Uhr. Der KSD setzt zudem eine Begleitgruppe ein mit Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Laufenburg, dem Spital Laufenburg, dem Alterszentrum Klostermatte, der privaten Anwohnerschaft sowie der Polizei und der Securitas AG.
Der KSD wird der interessierten Bevölkerung vor der Eröffnung Einblick in die Notunterkunft geben. Der Termin wird bekannt gegeben, sobald das genaue Eröffnungsdatum der Unterkunft festgesetzt ist.
Vom 1. Januar bis zum 31. Oktober hat das Staatssekretariat für Migration (SEM) dem Kanton Aargau insgesamt 2600 Schutzsuchende zugewiesen. Damit lebten Ende Oktober total 8837 Geflüchtete, davon über 1000 Personen im laufenden Asylverfahren (Ausweis N) in kantonalen Unterkünften. Anfang 2024 soll laut SEM der Status eines Grossteil der Personen im laufenden Asylverfahren geregelt sein. Diese fallen dann in die Zuständigkeit der Gemeinden, wo es bereits jetzt an vielen Orten an Wohnraum fehlt. (pd/pin/phh)