So viel mehr Lohn soll der Grosse Rat erhalten – nur eine Partei ist dagegen
Im Vergleich mit den umliegenden Kantonen sind die Abgeltungen für den Grossen Rat im Aargau eher bescheiden. Auch deshalb sollen Grundentschädigung sowie die Sitzungsgelder für Grossrätinnen und Grossräte erhöht werden. Die entsprechenden Vorschläge des Grossratsbüros gingen in die Vernehmlassung. Die geforderten Anpassungen in der Geschäftsordnung blieben im darauf folgenden Bericht unverändert. Denn es zeigte sich: bis auf die SVP waren alle grundsätzlich dafür.
Es handle sich hier um ein Ehrenamt, für das Ansehen und Achtung – und weniger der finanzielle Anreiz – ausschlaggebend seien, findet die SVP. Sie möchte keinen Anreiz für «Berufspolitiker» schaffen. Gesamthaft wird die Erhöhung gemäss Vorlage in der Vernehmlassung jedoch von fast allen Parteien und allen teilnehmenden Verbänden als zeitgemäss, angemessen und sinnvoll erachtet. Eine dem Amt angemessene Entschädigung der Grossratsmitglieder trage dazu bei, den Grossen Rat und die politische Teilhabe zu stärken, findet die Mehrheit.
Das sollen Grossratsmitglieder neu erhalten
Der Lohn einer Grossrätin oder eines Grossrats setzt sich aus zwei Teilen zusammen. Einerseits eine Grundentschädigung. Diese beträgt seit 2016 pauschal 4000 Franken pro Jahr. Vor 2016 waren es noch 5000 gewesen. Dazu kommt eine Abgeltung für Sitzungen. Hier gibt es 150 Franken für Sitzungen von bis zu drei Stunden. Für Sitzungen, die länger als drei Stunden dauern, gibt es 300 Franken. Im Durchschnitt verdient ein Grossratsmitglied so zwischen 10’000 und 11’500 Franken im Jahr, heisst es im Bericht vom Freitag.
Beide Entschädigungen sollen nun angepasst werden. Die Grundpauschale soll wieder auf 5000 Franken festgelegt werden. Das Sitzungsgeld soll neu 160 Franken für einen 2-Stunden-Block betragen. Für jede weitere angefangene Stunde soll das Sitzungsgeld um 80 Franken erhöht werden.
Das kostet es den Kanton
Die Erhöhung der Grundentschädigung verursacht dem Kanton jährliche Mehrkosten von 140’000 Franken, wie es im Bericht heisst. Die Erhöhung der Sitzungsgelder verursacht jährliche Mehrkosten, die stark von der Anzahl und der Länge der Sitzungen abhängen. Gemäss einer Modellrechnung würde der jährliche Mehraufwand 505’000 Franken betragen. Hinzu kommen die Arbeitgeberbeiträge.
Für das Budget 2026 wird somit mit einem jährlichen Mehraufwand von knapp 700’000 Franken gerechnet. Die durchschnittliche Entschädigung pro Ratsmitglied würde damit um 4600 Franken erhöht. Für die Anpassung des IT-Systems für die Entschädigungen entstehen einmalige Kosten von rund 8000 Franken.
Der Grosse Rat wird sich voraussichtlich im Oktober mit der Vorlage befassen. Stimmt die Mehrheit zu, untersteht der Beschluss dem fakultativen Referendum. Heisst: Es ist möglich, dass eine Volksabstimmung zu den höheren Entschädigungen notwendig wird. Sollte sich im Grossen Rat keine Mehrheit finden, wovon aktuell nicht auszugehen ist, fände ebenfalls eine Abstimmung statt. Die Änderungen treten frühestens per 1. Januar 2026 in Kraft.(pin)