Aargauer Regierung will den Finanzausgleich weiter optimieren – das soll sich ändern
Die einen erhalten zu viel, die anderen müssen mehr abgeben als nötig. So könnte man das Problem in zwei Bereichen des Finanzausgleichs zwischen den Gemeinden zusammenfassen.
So wirkt der Soziallastenausgleich teilweise zu stark, es kann zu einer Überkompensation kommen. Das heisst, eine Gemeinde mit überdurchschnittlich hohen Kosten im Sozialbereich wird durch den Ausgleich so stark entlastet, dass ihre Gesamtbelastung sogar unter den Durchschnitt sinkt. Im umgekehrten Fall kann eine Gemeinde mit weniger Kosten aufgrund der Ausgleichszahlungen über den Durchschnitt steigen.
Um dem entgegenzuwirken, soll das Volumen des Soziallastenausgleichs um etwas mehr als ein Viertel reduziert werden. Berechnungen hätten gezeigt, dass dies für die beitragsempfangenden Gemeinden verkraftbar sei, so der Regierungsrat in einer Mitteilung. Dennoch könne der Ausgleich weiterhin die gewünschte Wirkung erzielen.
Einzelne Gemeinden profitieren ausserordentlich stark
Ähnlich ist das Problem beim räumlich-strukturellen Lastenausgleich. Die Abgrenzung zwischen Zahlern und begünstigten Gemeinden wirkt nicht immer plausibel. Einige Gemeinden profitieren gar von ausserordentlich hohen Beiträgen. Das Problem: Die Siedlungsdichte, die heute zur Berechnung verwendet wird, ist als Indikator ungeeignet.
Neu sollen die Ausgleichszahlungen deshalb aufgrund der Strassenlänge pro Kopf berechnet werden. So würden knapp 100 Gemeinden Zahlungen erhalten, rechnet der Kanton vor. Bisher waren es rund 60 Empfänger. Zudem würden die Ausreisser nach oben verschwinden.
Keine Änderung im Pflegebereich
Die Auswirkungen dieser beiden Änderungen wären gemäss dem Kanton für die meisten Gemeinden gering. Damit die Umstellung für Gemeinden mit grösseren Einbussen gegenüber heute besser zu verkraften ist, soll die Umsetzung schrittweise über drei Jahre erfolgen.
Auf ein Eingreifen im Pflegebereich im Rahmen des Lastenausgleichs wird verzichtet. Die Finanzierung des Gesundheitswesens sei sowohl auf kantonaler als auch auf Bundesebene stark in Bewegung, hält der Kanton fest. Eine isolierte Massnahme im Rahmen des Finanzausgleichs ergebe deshalb keinen Sinn.
Die Anhörung ist gestartet und dauert noch bis zum 14. März 2025.(pin)