Kanton erhöht die Gefahrenstufe auf 4: «grosse Waldbrandgefahr» – Feuerwerksverbot zum 1. August wahrscheinlich
Grund ist die weiterhin anhaltende Trockenheit und die Prognosen für die kommenden Tage, wie es vom Kanton heisst. Damit gilt im gesamten Kantonsgebiet Feuerverbot im Wald und im Abstand von bis zu 50 Metern zum Waldrand.
Dies gilt ausdrücklich auch die bestehenden, eingerichteten Feuerstellen und bei Waldhütten sowie an Picknick- und Spielplätzen in Wäldern und an Waldrändern. Das Verwenden von Gas- und Elektrogrills ist bei vorsichtigem Einsatz zulässig. Das Verbot bleibt bis auf Weiteres in Kraft und wird gemäss Kanton erst nach ausreichenden Niederschlägen wieder aufgehoben
Feuerwerksverbot in Waldesnähe
Zusätzlich gilt vorerst ein Feuerwerksverbot in Waldesnähe: Das Abbrennen von Feuerwerk im Abstand von weniger als 200 Meter zum Wald ist nicht mehr erlaubt. Sofern sich die Wetterprognosen aber nicht ändern, sei gemäss Kanton jedoch damit zu rechnen, dass es im Hinblick auf den 1. August ein komplettes Feuerwerksverbot geben werde.