Kanton gibt grünes Licht: Der Christchindlimärt findet definitiv statt – das sind die Auflagen
Am Mittwochmorgen haben die Ostschweizer Kantone die Auflagen für Weihnachtsmärkte verschärft, wie es an einer Medienkonferenz hiess. So darf dort nur noch im Sitzen konsumiert werden und es herrscht generelle Maskenpflicht. Auch in Bremgarten zweifeln einige noch daran, ob der Christchindlimärt morgen Donnerstag tatsächlich eröffnet werden kann. So haben sich etwa Benutzer auf Facebook gemeldet:
Stephan Troxler, Präsident von Bremgarten Tourismus, schreibt auf die Frage einer Userin: «Der Kanton will erst am Mittwoch def. entscheiden, ob er seine Bewilligung widerrufen oder bestätigen möchte.»
Sabina Glarner, Präsidentin des Christchindlimärts, präzisiert: «Der Regierungsrat hat heute eine Sitzung, da geht es sicherlich hauptsächlich um die gestrige Bundesrats-Pressekonferenz. Aber der Christchindlimärt wird wohl auch Thema sein.» Sie stellt klar:
«Momentan haben wir eine Bewilligung. Diese gilt, solange die Intensivstationen nicht überlastet sind.»
Auf Anfrage erklärt Michel Hassler, Leiter Kommunikation im Departement Gesundheit und Soziales:
«Ein Entzug dieser Bewilligung ist nicht vorgesehen. Es findet dazu auch keine Sitzung statt.»
Der Christchindlimärt kann also stattfinden, wenn auch Auflagen mit der Bewilligung verbunden sind. Der Verein hat ein sechsseitiges Schutzkonzept erarbeitet, das laufend angepasst wird. Ausserdem hat der Stadtrat bereits eine Maskenpflicht auf dem Marktareal verhängt, und in allen Innenräumen inklusive Spittelturm gilt die 3G-Regel samt Zertifikatspflicht.
Der Weihnachtsmarkt soll vom 2. bis 5. Dezember stattfinden und hat bei der letzten Auflage im Jahr 2019 rund 100’000 Besucher angezogen.