Kanton Luzern verzichtet dieses Jahr auf eine Gebührenerhöhung
Der Luzerner Regierungsrat ist verpflichtet, die Gebühren in der Regel alle zwei Jahre der Kostenentwicklung anzupassen. Da sich der Landesindex der Konsumentenpreise seit der letzten Anpassung nur um 0,25 Prozent erhöht hat (Bundesamt für Statistik), werden die Gebühren nicht erhöht. Der Luzerner Regierungsrat wird die Kostenentwicklung weiterhin aufmerksam beobachten und gegebenenfalls Anpassungen bei den Gebühren vornehmen. Die individuelle Anpassung einzelner Gebühren liegt in der Verantwortung des zuständigen Departementes.