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Kanton Luzern will Haushalte mit tiefem Einkommen finanziell entlasten

Im Kanton Luzern sollen Personen, die nur ein bescheidenes Einkommen haben, entlastet werden.

Der Luzerner Regierungsrat schlägt vor, den Steuertarif zu senken und die Prämienverbilligung auszubauen. Damit sollen die sogenannten Schwelleneffekte reduziert werden.

Schwelleneffekte bezeichnen das Phänomen, dass jemand, obwohl er mehr Lohn erhält, weniger Geld zur Verfügung hat, etwa weil er wegen des gestiegenen Lohns weniger staatliche Unterstützung erhält. Dies kann dazu führen, dass sich Arbeit nicht lohnt.

Ein regierungsrätlicher Bericht zur Existenzsicherung zeigt, dass diese Schwelleneffekte seit 2015 im Kanton Luzern verringert worden sind. Das System der sozialen Sicherheit sei wirkungsvoll, teilte der Regierungsrat am Montag mit. Der Bericht zeige aber auch Handlungsbedarf auf, denn es hätten sich auch Schwelleneffekte vergrössert.

Tieferer Steuertarif für tiefe Einkommen

Der Regierungsrat schlägt in seinem Bericht an den Kantonsrat vor, die Steuertarife für tiefe Einkommen zu senken. Im Fokus stünden Einzelpersonen mit einem Bruttoeinkommen von 40’000 Franken und Ehepaare mit rund 55’000 Franken Jahreseinkommen.

Schwelleneffekte können dazu führen, dass sich Arbeit (zumindest finanziell) nicht lohnt.
Bild: Shutterstock

Diese Steuertarifsenkung soll den Schwelleneffekt verringern für diejenigen, die keine Ergänzungsleistungen oder keine Sozialhilfe mehr erhalten. Auf die Steuereinnahmen des Staates habe die Massnahme nur geringe Auswirkungen, heisst es im Bericht. Mittelfristig könnten die Steuereinnahmen aber steigen, weil die Massnahme Anreize zur Erwerbstätigkeit setze.

Zudem will der Regierungsrat die Prämienverbilligung grosszügiger ausschütten. Der Bezügerkreis solle ausgeweitet, und die Beiträge sollten erhöht werden, heisst es in dem Bericht. Damit könnten die Schwelleneffekte für Personen knapp oberhalb der Anspruchsgrenze zur Sozialhilfe und zu den Ergänzungsleistungen verringert werden.

Ehepaare nicht mehr benachteiligen

Bei der Senkung des Steuertarifs ist eine Gesetzesänderung nötig, die Prämienverbilligung kann der Regierungsrat in Eigenregie per Verordnung anpassen. Der Regierungsrat hat zudem die Absicht, die bei der Prämienverbilligung herrschende „Heiratsstrafe“ abzuschaffen. Für Konkubinatspaare, die mit gemeinsamen Kindern im gleichen Haushalt leben, soll der Anspruch auf Prämienverbilligung auf Basis des gemeinsamen Einkommens berechnet werden.

Ferner strebt der Regierungsrat eine Vereinheitlichung bei den verschiedenen Angeboten für die familienergänzende Kinderbetreuung an. Die Entscheidungsgrundlagen dazu sollen in einem separaten Bericht erarbeitet werden. (sda)

55 000 Franken Jahreseinkommen dürfen Ehepaare haben, damit sie in den Genuss der Steuertarifsenkung kommen