
Kanton plant Teilaufhebung des kantonalen Nutzungsplans «Wiggertalstrasse»
Die Abteilung Verkehr des Kanton Aargau liess im Einvernehmen mit den Gemeinden sowie dem Regionalplanungsverband die Teilaufhebung des kantonalen Nutzungsplan (KNP) «K 204 Wiggertalstrasse» vom 5. Juni 2012 erarbeiten.
Hintergrund: Die Wiggertalstrasse ist, bis auf den Abschnitt Nord, fertiggestellt. Hier greifen nun die kantonalen Gesetze und Bestimmungen. «Dabei kann es durch die Gesetze und Bestimmungen und die Verfügungen aus dem KNP zu einer Doppelspurigkeit kommen», schreibt die Abteilung Bau, Verkehr und Umwelt des Kantons in einer Mitteilung. Zur Vereinfachung soll daher das abschnittsweise nicht mehr benötigte Planungsinstrument teilweise aufgehoben werden.
Der betroffene kantonale Nutzungsplan liegt zusammen mit dem Teilaufhebungsplan und erläuterndem Bericht vom 24. März bis 22. April in verschiedenen Bauverwaltungen auf. Und zwar in Zofingen, Aarburg, Strengelbach, Oftringen und Rothrist sowie beim kantonalen Departement Bau, Verkehr und Umwelt, Abteilung Verkehr (Entfelderstrasse 22, 5001 Aarau) auf und kann während der Bürozeit eingesehen werden. Mitwirkung und öffentliche Auflage werden gleichzeitig durchgeführt. (pd/jam)