Voraussetzungen für regionale Koordination der Abwasserreinigung sollen geschaffen werden
Mit dem Einverständnis der Standortgemeinden sollen die ARA-Regionen Klingnauer-Stausee (mit ARA-Standort Klingnau) und Seetal (mit ARA-Standort Möriken-Wildegg) im Richtplan festgesetzt werden. Die ARA-Region Wynen-, Suhren- und Uerkental (mit ARA-Standort Aarau), kommt als Vororientierung in den Richtplan. Damit wird die räumliche Abstimmung und Sicherung dieser ARA-Standorte sichergestellt.
Manche Mitglieder der Kommission UBV haben jedoch auch Bedenken. Sie befürchten, dass allfällige Kompensationsansprüche aufgrund der Natur-, Heimatschutz-, Bau- und Waldgesetzgebung einen Verlust von Landwirtschaftsflächen zur Folge haben könnten. Sie fordern deshalb, dass die grosse ökologische Leistung der Abwasserreinigungsanlagen die Pflicht zu ökologischen Ersatz- und Ausgleichsmassnahmen so weit wie möglich wettmachen soll. Eine Kommissionsmehrheit lehnt allerdings eine entsprechende Anpassung des Richtplantextes ab.
Die Vorlage wird voraussichtlich im November 2023 im Grossen Rat behandelt. (pin/pd)