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Kantonsgericht Luzern erklärt Hochdorfer Solar-Initiative für ungültig

Die kommunale Volksinitiative «Hochdorf nutzt die Solarenergie» verstösst gegen Bundesrecht.

Das Luzerner Kantonsgericht hat die Ungültigerklärung durch den Gemeinderat Hochdorf und den Regierungsrat gestützt.

Die Volksinitiative verlangt, dass die Gemeinde Hochdorf den Solarstrom fördert. Sie soll sicherstellen, dass Betreiber von Solarstromanlagen mindestens 12 Rappen pro Kilowattstunde produzierten und ins Netz eingespeisten Solarstrom erhalten. Um dies finanzieren zu können, solle ein Fonds geschaffen werden.

Die in der Initiative vorgeschlagene Lösung verstösst aber gegen Bundesrecht. Das Bundesrecht regle die Vergütung von ins Netz eingespeistem Strom abschliessend, teilte das Kantonsgericht am Dienstag mit. Für eine abweichende kommunale Regelung bleibe kein Raum.

Auch eine kommunale Abgabe zur Finanzierung des Solarstromfonds ist gemäss Kantonsgericht unzulässig. Die Gemeinde sei nicht zuständig, hält das Gericht fest. Der Grundsatz, wonach Initiativen im Zweifelsfall dem Volk vorzulegen seien, könne hier nicht zum Zug kommen. Das Urteil des Kantonsgerichts ist noch nicht rechtskräftig. Es kann beim Bundesgericht angefochten werden. (sda)