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AHV-Renten steigen nächstes Jahr um mindestens 30 Franken

Die steigenden Preise drücken auch in der Schweiz aufs Portemonnaie. Nun handelt der Bundesrat. Er hat beschlossen, die AHV-Renten auf nächstes Jahr hin um 2,5 Prozent zu erhöhen.

Seit der russischen Invasion in der Ukraine ist das Leben weltweit teurer geworden. Auch in der Schweiz steigt die Inflation. Zwar ist sie im September leicht zurückgegangen. Doch die Teuerung liegt immer noch bei 3,3 Prozent. Für die Menschen bedeutet das: Sie haben weniger Geld im Portemonnaie. Betroffen sind auch Rentnerinnen und Rentner.

Der Bundesrat hat deshalb am Mittwoch entschieden, die AHV/IV-Renten der aktuellen Preis- und Lohnentwicklung anzupassen. Konkret werden die Renten auf nächstes Jahr hin um 2,5 Prozent erhöht, wie es in einer Mitteilung des Bundesamtes für Sozialversicherungen heisst. Die Minimalrente beträgt neu monatlich 1225 Franken. Das sind 30 Franken mehr. Die Maximalrente steigt um 60 Franken von 2390 auf 2450 Franken.

Die höheren Renten führen zu Mehrkosten von rund 1,4 Milliarden Franken. Davon entfällt der Löwenanteil von 1,2 Milliarden auf die AHV. Einen Fünftel trägt der Bund. Die IV trägt Mehrausgaben von 155 Millionen Franken.

Der Mindestzinssatz in der beruflichen Vorsorge bleibt auch nächstes Jahr bei 1 Prozent. Der Bundesrat ist am Freitag darüber informiert worden, dass auf eine Überprüfung des Zinssatzes in diesem Jahr verzichtet wird. Der Satz legt fest, zu wie viel Prozent das Vorsorgeguthaben der Versicherten im Obligatorium mindestens verzinst werden muss. Entscheidend für die Höhe sind gemäss Gesetz die Entwicklung der Rendite der Bundesobligationen sowie der Aktien, Anleihen und Liegenschaften.

Der Schweizerische Gewerkschaftsbund kritisierte den Entscheid in einer Mitteilung als «unverständlich für die Versicherten». Der Mindestzinssatz müsste mindestens mit der Teuerung mithalten. So habe der Bundesrat die Chance verpasst, das Vertrauen in die 2. Säule zu stärken. (rwa/abi)

Überprüfung alle zwei Jahre

Der Bundesrat prüft in der Regel alle zwei Jahre, ob eine Anpassung der AHV/IV-Renten an die Preis- und Lohnentwicklung angezeigt ist. Beträgt die Teuerung innerhalb eines Jahres mehr als 4 Prozent, erfolgt die Anpassung früher. Bei dem Entscheid stützt sich der Bundesrat auf das arithmetische Mittel aus dem Preis- und dem Lohnindex (Mischindex) und berücksichtigt die Empfehlung der Eidgenössischen AHV/IV-Kommission.

Die Landesregierung rechnet für dieses Jahr mit einer Teuerung von 3 Prozent und einer Lohnerhöhung von 2 Prozent. Das ergebe einen Mischindex von 2,5 Prozent und führe zu einer Rentenerhöhung, welche die Teuerung beinahe vollständig ausgleicht. Zuletzt hatte der Bundesrat die Renten letztes Jahr angepasst.

Damit schenkt der Bundesrat auch der Politik Gehör – zumindest teilweise. Die sinkende Kaufkraft hatte auch das Parlament zuletzt umtrieben. In der Herbstsession hiessen National- und Ständerat zwei Vorstösse für einen sofortigen und vollständigen Teuerungsausgleich bei den AHV-Renten gut. Die Rentnerinnen und Rentner seien jetzt von der hohen Teuerung betroffen, deshalb müsse man auch jetzt handeln, sagte der Solothurner Mitte-Ständerat Pirmin Bischof in der Debatte. Und der St.Galler SP-Ständerat Paul Rechsteiner betonte, dass vor allem Seniorinnen und Senioren mit tiefen Renten auf den Ausgleich angewiesen seien.