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DFB-Zwanziger läuft mit Anzeige gegen Schweizer Bundesanwaltschaft auf

Die ausserordentliche Staatsanwältin des Bundes findet keine Hinweise auf strafbare Handlungen des stellvertretenden Schweizer Bundesanwalts rund um den «Sommermärchen»-Prozess.

Die Anzeige von Theo Zwanziger, ehemaliger Präsident des Deutschen Fussball-Bundes (DFB), gegen Ruedi Montanari, stellvertretender Schweizer Bundesanwalt, wird nicht weiterverfolgt. Das hat die von der Aufsicht über die Bundesanwaltschaft (AB-BA) eingesetzte ausserordentliche Staatsanwältin am Donnerstag mitgeteilt. Wie Jessica Rohrer-Walter schreibt, haben sich die vorgebrachten Straftatbestände des Amtsmissbrauchs und der Begünstigung «eindeutig nicht erfüllt» sind.

Die AB-BA hatte die Zuger Staatsanwältin als Sonderermittlerin eingesetzt, weil sich die Anzeige gegen einen Mitarbeiter der Bundesanwaltschaft (BA) richtete. Rohrer-Walter hatte damit die im letzten Juni eingereichte Strafanzeige von Theo Zwanziger zu prüfen. Der ehemalige DFB-Präsident wirft Montanari vor, Amtsmissbrauch und Begünstigung begangen zu haben, als er 2018 einer Strafanzeige gegen Fifa-Chef Gianni Infantino keine Folge gab.

Es geht – verkürzt gesagt – darum, dass der Weltfussballverband unter dem aktuellen Präsidenten Gianni Infantino nicht gegen den Katarer Mohammed bin Hammam vorging. Dies obwohl bei diesem im Zuge der sogenannten «Sommermärchen»-Affäre um die Weltmeisterschaft 2006 in Deutschland 10 Millionen «versickerten». Wegen Verjährung gab es in dem Prozess jedoch nie ein Urteil.

Insgesamt sind mindestens fünf Sonderermittler im Zusammenhang mit sogenannten Fifa-Verfahren bisher gegen BA-Personal noch am Werk oder haben ihre Arbeit bereits abgeschlossen. (sat)