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«Der Gemeinderat hat auf diese Gesetzesänderung gewartet»: Bald soll rund um die Schule Tempo 30 gelten

Seit Anfang Jahr muss eine Gemeinde kein Fachgutachten mehr durchführen, wenn sie eine Tempo-30-Zone einführen will. In Kirchleerau bringt die Änderung gleich mehrere Steine ins Rollen.

Tempo-30-Zonen, ohne zuvor ein Fachgutachten durchzuführen – das ist seit Anfang Jahr dank einer Änderung der Gesetzgebung möglich. Ganz zur Freude vieler Gemeinden, die schon länger Verbesserungen bei der Verkehrssicherheit auf dem eigenen Gemeindegebiet planen. So zum Beispiel Kirchleerau.

«Der Gemeinderat hat auf diese Gesetzesänderung gewartet», heisst es in den Gemeindenachrichten. Konkret geht es um die Einführung von Tempo 30 im Bereich der Schulliegenschaften. Die werde nun geprüft. «Die Thematik taucht seit längerer Zeit wiederholt auf», erklärt Gemeindeschreiber Manuel Bolt auf Anfrage. Der Durchgangsverkehr entlang der Dorfstrasse stelle eine potenzielle Gefahr für die Schülerinnen und Schüler dar. «Vor allem, wenn grössere Fahrzeuge die Strecke befahren», ergänzt er.

Die Tempo-30-Zone soll noch dieses Jahr kommen

Ob nur die Dorf- oder auch gleich die Oberdorfstrasse mit einem Tempolimit belegt wird, ist noch nicht klar. Eine Unterschriftensammlung im vergangenen Jahr forderte Letzteres. Die Oberdorfstrasse verläuft gleich anliegend an die Dorfstrasse. Bolt erzählt: «Wir werden uns bereits nächste Woche mit den Ansprechpersonen zu einem Gespräch treffen.»

Danach könnte es relativ schnell vorwärtsgehen, so der Gemeindeschreiber: «Wir hoffen, die Tempo-30-Zone noch dieses Jahr einführen zu können.» Aus diesem Grund werde demnächst die Ausschreibung veröffentlicht. Einwendungen können das Projekt aber dennoch verzögern.

Elterntaxis spielen gemäss Bolt nur am Rande eine Rolle bei diesem Vorhaben. «Dort ist die Gefahrenquelle eher bei den Fahrmanövern im Zusammenhang mit dem Ein- und Aussteigenlassen», so der Gemeindeschreiber.