Naturschutzzone am Klingnauer Stausee soll um mehr als drei Fussballfelder erweitert werden
Der Kanton will das Naturschutzgebiet beim Klingnauer Stausee erweitern. Die 2,5 Hektaren grosse Fläche zwischen dem Stausee und dem national bedeutenden Auengebiet wird aktuell landwirtschaftlich genutzt. Damit die Parzelle in der Landschaftsschutzzone ökologisch aufgewertet werden kann, muss sie in eine Naturschutzzone umgezont werden.
Die Kommission für Umwelt, Bau, Verkehr, Energie und Raumordnung (UBV) des Grossen Rats unterstützt nun die dafür nötige Anpassung des Dekrets über den Schutz des Klingnauer Stausees einstimmig, wie es in einer Mitteilung heisst. Die Mitglieder bedauern jedoch den Verlust von landwirtschaftlichen Nutzflächen. Es sei aber zugesichert worden, dass eine extensive Nutzung der Parzelle weiterhin möglich sein soll.
Auch soll der obligatorische Pufferstreifen möglichst klein gehalten werden, auf dem ausserhalb von Naturschutzgebieten der Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln eingeschränkt beziehungsweise verboten ist. So soll die Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Flächen, die an der betroffenen Parzelle angrenzen, nicht übermässig behindert werden.
Dass die Aue vergrössert wird, beschloss der Regierungsrat bereits im Sommer 2018 im Zusammenhang mit der Neukonzessionierung des Flusskraftwerkes Klingnau. Umweltschutzverbände hatten Einsprache gegen die Konzession eingelegt und zusätzliche ökologische Massnahmen gefordert. Mit dem überarbeiteten Projekt und der Ausweitung der Auenlandschaft auf einer Parzelle im Besitz des Kantons waren sie einverstanden. Der Kraftwerksbetreiber, ein Konsortium, dem die Energieunternehmen Axpo (60 Prozent) und AEW (40 Prozent) angehören, hilft bei der Finanzierung.
Der Grosse Rat befindet wohl im Mai über die Vorlage
Mit der Erteilung der Konzession hob der Regierungsrat vor fast fünf Jahren auch die Fruchtfolgefläche auf der betroffenen Parzelle auf und nahm sie im Richtplan als Teil des festgesetzten Auenschutzparkes auf. Nun ist noch eine Anpassung und Ergänzung des Schutzdekrets nötig, damit künftig innerhalb des Schutzperimeters Renaturierungs- und ökologische Aufwertungsmassnahmen möglich sind.
Der Kanton rechnet gemäss Mitteilung mit einem grossen ökologischen Mehrwert durch die Umgestaltung der Parzelle Nr. 647. Auf der einen Seite werde dadurch ein entscheidender Beitrag zur Förderung der Biodiversität in der Region geleistet. «Auf der anderen Seite trägt die Ausdehnung der Feuchtflächen zur Anpassung an den Klimawandel bei. Eine ähnlich für eine ökologische Aufwertung geeignete Fläche dürfte in der Region schwierig zu finden sein.»
Die Vorlage wird voraussichtlich noch im Mai im Grossen Rat behandelt. (az)