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Attikageschosse mussten nachträglich bewilligt werden: Bauprojekt an der Scheidgasse schreitet voran

In Kölliken sind fünf Mehrfamilienhäuser mit 34 Wohnungen geplant. Der Kanton segnete den dafür nötigen Gestaltungsplan nach einer Korrektur ab, nun liegt das Baugesuch auf.

Vor gut einem Jahr hat der Regierungsrat die letzte Korrektur am Gestaltungsplan für das Gebiet Scheidgasse, beziehungsweise für die Parzelle 311, bewilligt. Nun liegt das Baugesuch für die Überbauung auf.

Wie im Planungsbericht vorgesehen sollen fünf Mehrfamilienhäuser mit 34 Wohnungen gebaut werden. In der Nähe des Dorfkerns und den Schulanlagen soll während den nächsten Jahren also viel zusätzlicher Wohnraum entstehen, das Projekt wurde von der Bauherrin Hans Hunziker AG zusammen mit der Gemeinde erarbeitet.

Weil dem Kölliker Ortsbild eine regionale Bedeutung zugeschrieben wurde, musste das Bauvorhaben bestimmte Auflagen erfüllen. So müssen beispielsweise Eigenschaften erhalten werden, die für die angrenzenden Ortsbildteile wesentlich sind.

Bei der Revision der Bau- und Nutzungsplanung 2018 wurde deshalb für die Parzelle im Gebiet Scheidgasse eine Gestaltungsplanpflicht festgelegt. Für die geplante Überbauung heisst das, dass man sich bei der Ausrichtung der fünf Mehrfamilienhäusern an bestehenden Liegenschaften orientiert und zwischen den Neubauten möglichst viel freier Raum sein soll.

Der ursprüngliche Gestaltungsplan wurde im Oktober 2023 genehmigt und damit auch die geplante höhere Ausnutzung des Grundstücks, sowie die dreistöckige Bauweise. Denn in der Wohnzone W2, zu der die Scheidgasse zählt, wären sonst nur zwei Stockwerke erlaubt. Jedoch schlich sich ein Fehler ein, denn bei zwei der fünf Gebäude war ein Attikageschoss geplant, weshalb eine Korrektur nötig wurde.

Kieshaufen zeugen von Abbruch

Während den Planungsarbeiten wurde auch die über 8200 Quadratmeter grosse Parzelle auf das Bauvorhaben vorbereitet. Im Herbst 2023 lag das Abbruchgesuch für die drei Liegenschaften auf, die bis anhin auf diesem Areal standen. Gemäss Auskunft der Bauverwaltung Kölliken wurde dieses im Januar 2024 bewilligt, heute zeugen noch einige Kieshaufen auf dem Areal von den einstigen Bauten.

Zu diesen Liegenschaften gehörte auch das sogenannten Weinhändlerhaus, das an der Scheidgasse 24 stand. Es stammt aus der Zeit um 1830, war einst denkmalgeschützt, wurde inzwischen aber aus dem Inventar entlassen und abgerissen. Etwas anders war das Vorgehen bei der Hochstudscheune, die neben dem Weinhändlerhaus stand. Diese sollte nämlich bereits einige Jahre früher abgebrochen werden, ein erstes Gesuch dafür wurde bereits 2017 bewilligt.

Die Hochstudscheune wurde 2018 abgebaut und wird seitdem eingelagert.
Bild: zvg

Damals formierte sich jedoch grosser Widerstand,eine Initiativgruppe sammelte Geld für die Rettung der Scheune. 2018 wurde die Scheune abgebaut und eingelagert, von Seiten der Initiativgruppe gab esIdeen für einen Wiederaufbau und eine Nutzung als Event-Location. «Die Projektgruppe ist daran, neue Standorte und Nutzungen zu evaluieren», ist auf der Website der Initiativgruppe zu lesen.

Wie es auf dem Areal Scheidgasse weitergehen soll ist hingegen klar. Wenn das Projekt bewilligt ist, soll die Bebauung in zwei Etappen erfolgen. Die Parzelle wird dabei über die Scheidgasse erschlossen, diese Quartierstrasse ist Teil einer 30er-Zone. Die Einfahrt in die Tiefgarage ist an der östlichen Parzellengrenze geplant. Zwischen den fünf Mehrfamilienhäuser werden Spazierwege, zwei Spielplätze und eine grosszügige Grüngestaltung mit über 20 Bäumen für Quartierstimmung sorgen.

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