Baustreit mit Nationalrat zeigt: Einsprachen sind mühsam, aber nötig
Wenn man zwei Juristen fragt, haben diese mindestens drei Meinungen: Gerade bei Baurechtsfragen trifft dieser Spruch oft zu. Ob ein Projekt zonenkonform und damit bewilligungsfähig ist oder die gesetzlichen Vorgaben verletzt, beschäftigt immer wieder die Gerichte. Das war auch beim Projekt von SVP-Nationalrat und Bauunternehmer Thomas Burgherr in Wiliberg nicht anders.
Dass ein Generalunternehmer, der ein Haus erstellen möchte, wenig Verständnis für Einsprachen und Beschwerden von Nachbarn hat, ist klar. Aber die Rechtsmittel zur Überprüfung von Bauvorhaben, die Burgherr mit einem Vorstoss einschränken möchte, sind notwendig und wichtig. Gerade in einem Fall wie dem Baustreit im kleinen Wiliberg, wo der SVP-Politiker einst im Gemeinderat sass, könnte sonst rasch der Verdacht aufkommen, der einflussreiche Unternehmer geniesse Sonderrechte.
Dass Burgherr das Haus erst mit vierjähriger Verzögerung bauen kann, ist für ihn ärgerlich. Keine gute Figur macht der Gemeinderat, der Projekte bewilligte, die vom Kanton dann gestoppt wurden. Burgherr und der Gemeindeammann von Wiliberg verteidigen ihre Positionen – das ist ihr gutes Recht.
Entscheidend ist aber der Kanton, der festhielt, die ersten Pläne seien gesetzeswidrig. Burgherr hätte dies entweder gerichtlich klären oder rasch ein bewilligungsfähiges Projekt einreichen können – dass dies erst im dritten Anlauf gelang, ist nicht der Fehler des kritischen Nachbarn.