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Für die 13. AVH-Rente sollen auch die Pensionierten zahlen

Bei der Finanzierung des Rentenzuschusses macht der Bundesrat eine Kehrtwende. Zum Glück!

Die Finanzierung der 13. AHV-Rente steht unter einem schlechten Stern. Erst konnte sich der Bundesrat nicht entscheiden, ob die 5 Milliarden über Lohnbeiträge oder eine Mischrechnung aus Lohnbeiträgen und Mehrwertsteuer finanziert werden sollen. Die Regierung schickte beide Vorschläge in die Vernehmlassung. Dann stellte sich heraus, dass die Finanzprognosen für die AHV überhaupt nicht stimmten. Das Sozialwerk steht viel besser da als erwartet. Das sorgt nachhaltig für Unmut und erschwert die Planung.

Trotz Fehlstart fand der Bundesrat jetzt auf den richtigen Weg zurück. Er hat seine ersten Vorschläge verworfen und will nun die 13. AHV-Rente über eine Erhöhung der Mehrwertsteuer finanzieren. Wie hoch diese ausfällt, ist noch unklar. Der Bundesrat wartet dafür die neuen Finanzperspektiven der AHV ab, die im Herbst vorliegen sollen. Mit den Zusatzeinnahmen über die Mehrwertsteuer will er die Finanzen der AHV bis 2030 stabil halten.

Das Problem der Finanzlücke in der AHV ist damit zwar nicht gelöst, schon 2026 wird eine neue Reform für die Jahre nach 2030 fällig. Der Bundesrat nimmt aber den Volkswillen ernst, indem er die Renten bis dahin ausfinanziert. Auch die Abkehr von den Lohnbeiträgen hin zur Konsumsteuer ist richtig. Die grossen Profiteure und stärksten Befürworter der Reform, die Pensionierten, werden an den Kosten der 13. AHV-Rente beteiligt. Es wäre falsch, die ganze Last den Erwerbstätigen aufzubürden.