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Glarner scheitert mit Klage vor Gericht: Wo beginnt der Extremismus?

Andreas Glarner als rechtsextrem zu betiteln, sei nicht strafbar. Zu diesem Urteil ist das Bezirksgericht Bremgarten gekommen. Eine Frage bleibt: Wo genau beginnt der Extremismus?

Andreas Glarner ist ein Hardliner, ein Islamgegner, ein Rechtsaussen-Politiker – aber ist er ein Extremist? In Deutschland wäre die Frage wohl relativ rasch geklärt: Dort gibt es den Verfassungsschutz, der Parteien wie die AfD und Politiker wie Björn Höcke beobachtet. Diese werden dann zum Beispiel als Verdachtsfall oder auch «gesichert rechtsextrem» eingestuft.

Ob der SVP-Nationalrat in Deutschland als Rechtsextremist beurteilt würde? Diese Frage lässt sich nicht beantworten, doch gestern hielt ein Schweizer Gerichts fest: Es ist nicht strafbar, Glarner als Rechtsextremist zu bezeichnen. Dieser ist empört: Extremisten sind für ihn Neonazis, die Asylheime anzünden, oder Linksautonome, die am 1. Mai randalieren.

Folgt man seiner Ansicht, dass sich Extremisten ausserhalb des demokratischen Spektrums bewegen und ihre Ziele mit Gewalt verfolgen, ist Glarner keiner von ihnen. Doch der Präsident der stärksten Aargauer Partei steht am äussersten rechten Rand und politisiert damit im Wortsinn extrem. Das lässt sich mit Ratings und Abstimmungsverhalten eindeutig belegen.

Glarner wurde in den letzten Jahren als Corona-Leugner und Putin-Verehrer bezeichnet. Danach kritisierte der SVPler, man dürfe nicht mehr sagen, was man denke. Das stimmt nicht, die Meinungsfreiheit gilt für alle. Aber wenn höhere Instanzen das Urteil von gestern bestätigen, deckt sie auch die Aussage seiner Gegner, dass er ein Rechtsextremist ist.