Nach dem Wolf der Biber – ein erschlichener Abschuss
Bundesrat Rösti jagt nicht nur den Wolf. Der Umweltminister will auch dem Biber an den Pelz. Heisst: Der Biber soll nicht mehr wie bisher geschützt sein. Das geht aus der neuen Jagdverordnung hervor, die Rösti vor kurzem in die Vernehmlassung geschickt hat. Neu sollen die Kantone eine Abschussbewilligung für einzelne Biber erteilen können. Immer dann, wenn das Tier erheblichen Schaden anrichtet oder Menschen gefährdet. Und das bereits präventiv.
Auf den ersten Blick klingt das vernünftig. Der Bund will damit Biber-Schäden verhüten. Ein richtiger Ansatz, zumal die Biberpopulation in der Schweiz steigt. Auch staut der Biber gerne – das kann zu Überschwemmungen führen. Und der Biber gräbt gerne – das kann Kantonsstrassen gefährden.
Trotz dieser Schäden ist das Vorgehen auf den zweiten Blick demokratiepolitisch fragwürdig. Im Herbst 2020 hat das Stimmvolk das Jagdgesetz abgelehnt. Von diesem waren Biber-Abschüsse explizit ausgenommen. Das Parlament strich sie aus Angst, das Volk könnte die Vorlage kippen, um den Biber zu schützen.
Der Biber ist herzig – sein Abschuss mit Emotionen aufgeladen. Das wusste wohl auch das Parlament, als es den Biber aus dem Jagdgesetz ausgeklammerte. Seltsam, dass Rösti nun, nur gerade dreieinhalb Jahre später, über den Verordnungsweg erneut dazu ansetzt, dem Biber an den Kragen zu gehen.
Gegen Verordnungen kann kein Referendum ergriffen werden. Das Volk kann nicht mitreden. Da bleibt die Frage: warum der Weg durch die Hintertüre statt über ein Gesetz?