Sie sind hier: Home > Kommentar > Naveen Hofstetter: Lasst das Aargauer Wahlvolk entscheiden, ob es einen solchen Grossrat will

Naveen Hofstetter: Lasst das Aargauer Wahlvolk entscheiden, ob es einen solchen Grossrat will

Soll ein verurteilter Politiker für einen Sitz im Kantonsparlament antreten dürfen? Oder soll seine Partei den SVP-Provokateur Naveen Hofstetter von der Liste nehmen? Der Kommentar zum Dilemma der Volkspartei mit ihrem Rechtsaussen-Kandidaten.

Ist eine Verurteilung das Ende einer politischen Karriere? Haben vorbestrafte Kandidaten keine Chance? In zwei prominenten Fällen im Aargau lautet die Antwort klar Nein. Andreas Glarner wurde 1996 wegen ungetreuer Geschäftsführung verurteilt – er sitzt heute im Nationalrat und präsidiert die SVP Aargau. Cédric Wermuth kassierte 2010 einen Strafbefehl wegen Hausfriedensbruch – auch er ist heute Nationalrat und Co-Präsident der SP Schweiz.

Naveen Hofstetter, Präsident der SVP Rothrist, wurde diese Woche vom Bundesgericht wegen Rassendiskriminierung verurteilt. Dennoch will er im Herbst für den Grossen Rat kandidieren. Die Bezirkspartei Zofingen, die entscheidet, ob Hofstetter antreten darf, ist in einer heiklen Situation. Der Hardliner, der oft grenzwertig provoziert, wurde auf die provisorische Liste gesetzt, obwohl ihn zuvor das Bezirks- und Obergericht schuldig gesprochen hatten.

Die Verantwortlichen in Hofstetters Partei mussten mit dem Dilemma rechnen. Regeln für den Fall hat die SVP nicht, sie kann sich aber auf die Amtsenthebungs-Initiative stützen. Im Vorschlag zur Umsetzung steht: «Rechtskräftig bekannte Urteile im Zeitpunkt der Wahl stellen keinen Amtsenthebungsgrund dar, da die Wahl in Kenntnis der Umstände der Verurteilung erfolgt ist.» Im aktuellen Fall weiss die Öffentlichkeit, dass Hofstetter verurteilt wurde. Mit diesem Wissen soll das Wahlvolk entscheiden, ob es ihn als Grossrat will.