Rassismus-Vorwürfe gegen Aargauer Fasnächtler: Die Narrenfreiheit ist nicht grenzenlos
In den letzten beiden Jahren fiel die Fasnacht wegen der Coronapandemie fast ganz aus. Umzüge wurden abgesagt, Bälle konnten nicht stattfinden, Guggenmusiken blieben stumm. Die Fasnacht 2023 ist ganz anders: Sie sorgte in den vergangenen Tagen für Rekordzahlen und zeigte: Die Tradition im Aargau lebt, die Menschen freuen sich, dass sie endlich wieder ausgelassen feiern können.
An der Fasnacht gilt die sprichwörtliche Narrenfreiheit, wenn ein Schnitzelbänkler einen kritischen Vers gegen den Gemeinderat vorträgt oder eine Clique mit einem nicht ganz jugendfreien Umzugswagen vorfährt, stört das niemanden. Doch diese Freiheit ist nicht grenzenlos, das zeigt der Fall der Häfe-Zunft Brönznau in Brittnau. Dass diese Begriffe wie «Schlitzaugen», «Zigeuner» und das N-Wort an der Fasnacht aufleben lassen will, stösst zu Recht auf Kritik.
Ob es schlimm ist, wenn weisse Musiker mit Rastafrisur an einem Konzert auftreten, oder ob im Schweizer Fernsehen noch Winnetou-Filme gezeigt werden sollen: Das sind Fragen, die auch politisch diskutiert werden. Linke Kreise sprechen hier von kultureller Aneignung, die SVP kritisiert den «Woke-Wahnsinn».
Dies als Fasnachtssujet aufzunehmen, ist absolut zulässig. Anders sieht es hingegen mit «Schlitzaugen» und dem N-Wort aus: Diese Begriffe sind für Menschen aus Asien und Afrika beleidigend und deshalb auch an der Fasnacht nicht angebracht.