Verhältnis Schweiz – EU: Der Knackpunkt geht vergessen
Seit Jahren beisst sich der Bundesrat die Zähne aus am EU-Dossier. Mehrfache Wechsel an der Spitze des Staatssekretariats brachten nicht den erhofften Befreiungsschlag. Hat jemand mal eine Reset-Taste gedrückt?
Das Rahmenabkommen mit Brüssel hat der Bundesrat vor mehr als drei Jahren beerdigt. Es brauche Verbesserungen. Bei der Personenfreizügigkeit. Beim Lohnschutz. Bei den staatlichen Beihilfen.
Jetzt hofft der Bundesrat, die Weiterentwicklung der Bilateralen noch bis Ende Jahr auf die Zielgerade bringen zu können. Gibt es eine Schutzklausel zur Begrenzung der Zuwanderung? Oder zumindest ein kleines Zugeständnis? Werden beim Lohnschutz Fortschritte erzielt, mit denen die Gewerkschaften leben können? Das sind offene Fragen, die anscheinend über Sein und Nichtsein des bilateralen Weges entscheiden.
Ein Punkt geht dabei vergessen. Es ist der Knackpunkt, der in die DNA der direkten Demokratie eingreift: Die dynamische Rechtsübernahme bleibt Teil des Vertragswerks. Sie führt dazu, dass die EU Strafmassnahmen verhängen kann, wenn das Volk in Opposition zur EU geht. Es ist dieses Problem, das eine Gruppe um den Zuger Finanzunternehmer Alfred Gantner mit einer Volksinitiative adressiert. Heissen die Stimmbürger sie gut, gewinnt die direkte Demokratie. Der Beziehungsstatus mit Brüssel hingegen verharrt bei: «kompliziert».