«Liebling, willst du mit mir pacsen?» Warum diese Frage bald auch in der Schweiz Realität werden könnte
Verliebt, verlobt, verpacst. Der Ständerat hat die Weichen gestellt für ein neues Beziehungsmodell in der Schweiz: den Pacs. Das ist die Abkürzung von «pacte civil de solidarité», einem Modell, das in Frankreich bereits eingeführt ist.
In der Schweiz soll ein Pacs «die Rechtssicherheit von Personen in festen Paarbeziehungen gewährleisten». Konkret befindet es sich in der Mitte zwischen Ehe und Konkubinat. So sollen für unverheiratete Paare vor allem rechtliche Lücken geschlossen werden. Die Rechtskommission des Ständerats hat nun die Eckpunkte definiert und die Verwaltung mit der Erarbeitung einer Vorlage beauftragt.
Keine Namensänderung bei einem Pacs
Die genauen Eckpunkte kann Ständerat Andrea Caroni (FDP/AR), aus dessen Feder der Vorstoss stammt, aufgrund des Kommissionsgeheimnisses nicht nennen. Er verweist auf die kurze Meldung seiner Kommission. Ein Pacs soll «Paaren eine gewisse Sicherheit und gegenseitige Anerkennung bieten und gemeinsame Kinder bei einer Trennung schützen.» Fast noch wichtiger aber ist, was der Pacs eben nicht hat: nämlich «keine Auswirkungen auf den Personenstand, den Namen, das Kindesverhältnis oder die Steuersituation».
Automatisches gemeinsames Sorgerecht abgelehnt
Die Rechtskommission des Ständerats hat sich dagegen ausgesprochen, dass die gemeinsame Sorge für jedes Kind automatisch ab Geburt gilt. Mit 6 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung stellt sie sich gegen einen Vorstoss von Nationalrat Philippe Nantermod (FDP/VS). Bereits heute ist die gemeinsame Sorge bei unverheirateten Paaren eigentlich Standard, allerdings erst ab dann, wenn das Paar eine gemeinsame Erklärung abgegeben hat. In der Nationalratskommission war das Geschäft noch ohne Gegenstimme durchgekommen. Ziel war die rechtliche Angleichung von unverheirateten und verheirateten Paaren.(mg)
Dabei geht es darum, dass die Ehe nicht geschwächt beziehungsweise nicht zu stark konkurrenziert werden soll. Vertreter der Mitte und der SVP befürchten, dass bei einem breit ausstaffierten Pacs das Ringetauschen weniger attraktiv wird. Caroni spricht denn auch bewusst von einem «Konkubinat plus» und nicht einer «Ehe light». Gleichzeitig, und das weiss auch Caroni, muss das Plus schon genug gross ausfallen, damit das Modell überhaupt einen Anreiz hat.
Die Beistandspflicht wird zur Regel
Details will Caroni keine nennen. Er lässt aber durchblicken, dass sich die Kommission am Bericht des Bundesrats zu diesem Modell orientiert habe. Dabei zeigt sich, dass Paare, die in einem Pacs leben, sich für die Dauer der Beziehung gegenseitig Beistand und Unterstützung versprechen. Ebenso wird wohl die gemeinsame Wohnung geschützt.
Caroni betont noch einen anderen Vorteil: «Mit einem Pacs kann man Dritten – Privaten wie Behörden – zeigen, dass man zusammengehört.» Er nennt Pensionskassen, bei denen es dann einfacher würde, sich gegenseitig als Begünstigte einzutragen. Oder die SBB, bei denen man einfacher zum Partner-GA kommen könnte, sagt Caroni.
Besonders deutlich ist – zumindest formell – der Nachteil für Konkubinatspaare am Spitalbett. Bei einem unverheirateten Paar besteht kein grundsätzliches Vertretungsrecht. Das wäre bei einem Pacs anders: Hier hätte wohl der gesunde Teil das Recht, Partner oder Partnerin in medizinischen Belangen zu vertreten, sollte dieser oder diese nicht mehr selbst dazu in der Lage sein.
Für Caroni ist das Modell im Unterschied zur Ehe «grundsätzlich auf die Zeit der Beziehung» beschränkt. Was er damit nicht sagt, aber zumindest andeutet: Erbfragen oder nachehelicher Unterhalt dürften im Pacs nicht geregelt sein.
Für junge und ältere Menschen
Zielgruppe für die neue Beziehungsform wären für Caroni unter anderem junge Paare, die zusammenleben, jedoch (noch) nicht heiraten wollen. Sie könnten sich mit einem Pacs «untereinander, aber auch gegenüber Dritten absichern». Aber gerade auch für ältere Personen in einer neuen Beziehung – Caroni nennt unter anderem verwitwete Menschen – wäre es «eine unkomplizierte Möglichkeit, für mehr Rechtssicherheit» zu sorgen.
Denkbar ist, dass ein Pacs beim Notar oder auf dem Standesamt einfach geschlossen werden kann – und ebenso einfach wieder aufgelöst. Oder wie es im allerschönsten Beamtendeutsch im Bericht des Bundesrats heisst: «Mitteilung der Auflösung des Pacs an die Behörde, die den Pacs eingetragen hat, zwecks Löschung des Eintrags im Register.»
Er sei «sehr zuversichtlich», dass es mit dem Pacs gut komme, sagt Caroni. Die Verwaltung wird nun eine konkrete Gesetzesvorlage ausarbeiten. Geht alles nach Plan, so gelangt diese 2026 in die Vernehmlassung und anschliessend in den weiteren parlamentarischen Prozess. Realistischerweise werden wohl frühstens 2030 erste Pacs in der Schweiz geschlossen.