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Strengere Regeln für Vermittler: Parlament dürfte Versicherer schonen

Unerwünschte Telefonanrufe sollen der Vergangenheit angehören. Der Bundesrat möchte verbindliche Regeln für alle Vermittlertätigkeiten. Im Parlament stösst der Plan auf Widerstand. 

Unerwünschte Telefonanrufe sind für die Bevölkerung ein grosses Ärgernis. Die teilweise überhöhten Provisionen für Vermittler sorgen in der Politik seit Jahren für rote Köpfe. Das Parlament überliess es dabei zuerst den Versicherern, eine branchenweite Vereinbarung abzuschliessen. Weil sich aber nicht alle daran hielten, wandten sich die Räte an den Bundesrat. Dieser arbeitete darauf eine Gesetzesrevision aus.

Die Vorlage räumt dem Bundesrat die Kompetenz ein, die Vereinbarung zwischen den Versicherern zur Vermittlungstätigkeit für die obligatorische Krankenversicherung wie auch für die Zusatzversicherung allgemein verbindlich zu erklären. Voraussetzung ist, dass die Versicherer zwei Drittel der in der Grundversicherung versicherten Personen repräsentieren und zwei Drittel der Prämieneinnahmen im Zusatzbereich generieren.

Zu starker Eingriff in Wirtschaftsfreiheit

Dem Nationalrat geht das zu weit. Im März entschied er, die Vergütungsobergrenze und die Ausbildungspflicht auf externe Vermittler zu beschränken – also nur jene, die nicht direkt bei einem Versicherer angestellt sind. Andernfalls wäre das ein starker Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit, lautete der Tenor im Rat. Dadurch möchte die grosse Kammer auch verhindern, dass interne Verkaufsabteilungen gegenüber externen Vermittlern benachteiligt werden.

Rückendeckung erhält der Nationalrat jetzt von der Sozialkommission des Ständerates. Auch sie empfiehlt ihrem Rat, griffigere Regeln nur für externe Vermittler vorzusehen. In der kleinen Kammer dürfte das noch für Diskussionen sorgen. So fiel der Entscheid in der Kommission mit 6 zu 5 Stimmen knapp aus, wie die Parlamentsdienste am Donnerstag mitteilten.

Druck der Versicherungslobby wirkt

Kommt der Vorschlag durch, würde das Parlament die Vorlage in einem zentralen Punkt abschwächen. Der Druck der Versicherungslobby hätte dann gewirkt. Im Nationalrat rechtfertigte Lorenz Hess (Mitte/BE), seines Zeichens Verwaltungsratspräsident der Helsana, die Ausnahme. Es sei nicht verständlich, für zwei unterschiedliche Kategorien die gleichen Regeln anzuwenden, sagte Hess. Externe Vermittler arbeiteten auf Provision. Dagegen seien interne Mitarbeiter im Verkauf eines Versicherers tätig.

Für die Ratslinke und die GLP ist diese Ausnahme unverständlich. Es gebe keinen Grund, einen Teil der Vermittler von gewissen Regeln auszunehmen, betonte Katharina Prelicz-Huber (Grüne/ZH) in der Debatte. Auch Melanie Mettler (GLP/BE) konstatierte, eine Unterscheidung ergebe «keinen Sinn». «Der Anruf an sich ist nervend.» Etwas befremdet über den Vorschlag zeigte sich auch Bundesrat Alain Berset. Es sei nicht ersichtlich, warum unterschiedliche Kategorien geschaffen werden sollten. Der Gesundheitsminister warnte davor, dass Versicherer mit der Übernahme externer Broker das Gesetz ganz aushebeln könnten.

Weniger umstritten sind die anderen Elemente der Reform. So möchte der Bundesrat den telefonischen Erstkontakt – im Fachjargon Kaltakquise – verbieten. Dem Kunden muss zudem ein Gesprächsprotokoll vorgelegt werden, das dieser unterzeichnet. Bei Nichteinhaltung sind Sanktionen vorgesehen. Diese reichen bis zu Bussen von 100’000 Franken.