«Zugang zu Finanzierungen steht grundsätzlich allen Unternehmen offen» – die AKB krebst teilweise zurück
Die Aargauische Kantonalbank vergibt künftig keine Kredite mehr an Unternehmen, die neue Atomkraftwerke bauen oder fossile Rohstoffe fördern wollen. Das schrieb diese Zeitung am 27. Januar dieses Jahres. Dazu schrieb sie – in Bezug auf die Atomkraftwerke: «Kernkraftwerke erzeugen und beinhalten ein hohes Inventar an radioaktiven Stoffen, dessen Freisetzung katastrophale Folgen hätte.» Zudem wollte die AKB auch die Kreditvergabe für Casinos, Spirituosenhandel, Tabakprodukte und weitere Branchen einschränken.
In der hiesigen Politik sind die Änderungen unterschiedlich angekommen. Die SVP etwa kritisierte die Aargauische Kantonalbank als «scheinheilig». Die Grünen hingegen freuten sich und sahen eine alte Forderung ihrer Partei erfüllt.
Erhöhte Aufmerksamkeit bei «sensiblen Geschäftstätigkeiten»
Jetzt krebst die Bank zurück. In einer Medienmitteilung vom Dienstag heisst es: «Die Aargauische Kantonalbank steht zu ihrer Nachhaltigkeitsstrategie. Auch in der Kreditvergabe.» Und weiter:
Der Zugang zu Finanzierungen steht grundsätzlich allen Unternehmen offen.
Neu würden jedoch «sensible Geschäftstätigkeiten» einer erhöhten ESG-Aufmerksamkeit unterzogen. Unter ESG wird die Berücksichtigung der Umwelt (Environment), des Sozialen (Social) und der verantwortungsvollen Unternehmensführung (Governance) verstanden. Zusätzlich werde die Nachhaltigkeit in Unternehmen durch finanzielle Anreize gefördert, heisst es in der Medienmitteilung.
Bank kann zusätzliche Auflagen machen bei Kreditvergabe
Nach eingehenden Diskussionen mit Wirtschaftsverbänden, weiteren Anspruchsgruppen und dem Regierungsrat des Kantons Aargau hätten Bankrat und Geschäftsleitung die Kreditvergabekriterien noch einmal kritisch reflektiert und diese teilweise angepasst beziehungsweise präzisiert, schreibt die Bank weiter.
Gewisse Tätigkeiten werden künftig unter erhöhter ESG-Aufmerksamkeit differenziert beurteilt. Dabei berücksichtige die Bank auch «regionale Besonderheiten, Traditionen, kulturelle Aspekte sowie die Versorgungssicherheit.»
Betroffen sind folgende Geschäftstätigkeiten:
Produktion von oder Handel mit alkoholischen Getränken – Bier, Wein und regionale Spezialitäten sind davon nicht betroffen.
– Produktion von oder Handel mit Tabakprodukten
– Betreiben von Glücksspielen und Casinos
– Produktion von oder Handel mit Waffen, Waffenzubehör und Munition
– Betreiben von Kernkraftwerken und fossilen Kraftwerken.
Ein positiver Kreditentscheid könne mit zusätzlichen Auflagen belegt werden, schreibt die Bank weiter. Der Deckungsbeitrag dieser Kreditvergaben, in Höhe eines aktuell mittleren sechsstelligen Betrages, fliesse vollumfänglich in die Förderung nachhaltiger Aktivitäten im Marktgebiet und komme so der Wirtschaft und Gesellschaft zugute. «Die AKB ist überzeugt, dass mit diesem Vorgehen nachhaltigere Geschäftsmodelle gefördert werden können», schreibt sie dazu.
AKB spricht von «tragbarem Kompromiss»
Die AKB vergebe aber keine Kredite, wenn ethische Werte sowie Grundsätze zum Schutz unserer Umwelt nicht eingehalten werden oder geltendes Recht verletzt werde. Sie überprüfe ihre nachhaltigen Kreditvergabekriterien regelmässig unter Berücksichtigung politischer und gesellschaftlicher Entwicklungen.
Bankratspräsident Dieter Egloff lässt sich in der Mitteilung wie folgt zitieren: «Die AKB bleibt damit ihrer Strategie der nachhaltigen Ausrichtung treu. Wir sind überzeugt, einen tragbaren Kompromiss mit einem Mehrwert für die gesamte Wirtschaft und Bevölkerung des Kantons gefunden zu haben.»