Deutschkurse für Geflüchtete aus der Ukraine: Bund spricht 3000 Franken pro Person
Der Bund bleibt bei seiner Linie. Er hat an seiner Sitzung vom Mittwoch für Geflüchtete mit Schutzstatus S zusätzlich einen finanziellen Beitrag an die Kantone von 3000 Franken pro Person beschlossen. Diese zusätzlichen Mittel sollen «insbesondere zur Förderung des Spracherwerbs» dienen, wie es in einer Mitteilung des Staatssekretariats für Migration (SEM) heisst. Damit stellt sich der Bund gegen eine Mehrheit der Kantone. Diese hatten in der Vernehmlassung angemerkt, dass dieser Beitrag «mittelfristig unzureichend» sei.
Die nun gesprochenen 3000 Franken entsprechen genau dem Vorschlag, den das SEM in die Vernehmlassung geschickt hatte. Der Bundesrat hat sich gegen eine weitere Erhöhung ausgesprochen, da der Status S rückkehrorientiert sei und auch die Prognosen weiterhin unsicher sind. «Es sollen aber im laufenden Jahr Erfahrungen gesammelt werden im Hinblick auf eine allfällige Verlängerung des Unterstützungsprogramms», heisst es in der Mitteilung weiter.
«Gewissen Unterstützungsbedarf»
Mit der Aktivierung des Schutzstatus S werden die Aufwendungen der Kantone für Unterkunft, Sozialhilfe und medizinische Versorgung mittels einer Globalpauschale von rund 18’000 Franken pro Person und Jahr entschädigt. Gerade beim Spracherwerb sieht der Bund jedoch «einen gewissen Unterstützungsbedarf». Nur so könne gewährleistet werden, dass Geflüchtete Personen aus der Ukraine «angemessen am Sozial- und Arbeitsleben teilnehmen.»
In der Mitteilung betonen die Behörden aber, dass das Ausländer- und Integrationsgesetz keine Ausrichtung einer Integrationspauschale an die Kantone vorsehe. Dies, da davon ausgegangen wird, dass Personen mit Schutzstatus S nicht dauerhaft in der Schweiz bleiben. Bei Personen, die aus anderen Gründen Asyl in der Schweiz erhalten, bezahlt der Bund zusätzlich eine Integrationspauschale. (mg)