Bild: Thomas Kienzle
Beim Vierfachmord von Rupperswil noch verboten: Neu dürfen Fahnder Tatort-DNA auch nach Alter und Hautfarbe auswerten
Seit wenigen Tagen ist das revidierte DNA-Gesetz in Kraft. Damit darf man aus Täter-DNA mehr herauslesen als bisher – so kann man etwa Hinweise auf Alter oder Hautfarbe gewinnen. Das eröffnet auch den Fahndern im Aargau neue Möglichkeiten, die beim Vierfachmord von Rupperswil noch unterbunden wurden.
Weiterlesen? Werden Sie jetzt Zofinger Tagblatt-Abonnent
Ich bin bereits registriert und möchte mich einloggen.
Ich habe noch keinen Login und möchte mich registrieren
Registrieren
Sie haben noch kein Abo?
Nutzen Sie sämtliche Inhalte rund um die Uhr in digitaler Form
Digital-Abo ab CHF 15.00