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Ständerat winkt Petra Gössis Vorstoss gegen KI-Datenklau durch

Wenn Anbieter von künstlicher Intelligenz journalistische Inhalte verwenden, soll auch für sie das Urheberrecht gelten. Das hat die Schwyzer Ständerätin Petra Gössi in einer Motion gefordert. Die kleine Kammer hat ihr Anliegen ohne Widerstand angenommen.

«Die Zeit drängt, wir müssen schnell handeln», sagt die Schwyzer Ständerätin Petra Gössi (FDP). «Heute haben wir die Situation, dass die künstliche Intelligenz (KI) den Fundus journalistischer und anderer kreativer Werke unbefugt nutzen kann.» Das sei in der Schweiz nicht akzeptabel: «Wir sind zwar arm an natürlichen Ressourcen, dafür umso reicher an Innovationskraft.» Deshalb sei der Erhalt der Innovation in der Schweiz von zentraler Bedeutung.

Zu diesem Zweck hat Gössi eine Motion eingereicht, in welcher sie einen besseren Schutz von geistigem Eigentum vor KI fordert. «Wenn KI-Anbieter mit fremdem geistigem Eigentum eigene Produkte anbieten und damit Geld verdienen wollen, müssen sie dies entschädigen», sagte Gössi am Mittwoch gegenüber CH-Media. Ihr Anliegen wurde am Donnerstag im Ständerat widerstandslos durchgewinkt und an den Nationalrat überwiesen.

Ein Vorbild könnte Deutschland sein

Die Schweiz wäre nicht das erste Land, in welchem rechtliche Schritte gegen die KI-Nutzung eingeleitet würden. Gössi zählt die USA und Frankreich als Beispielländer auf, in welchen bereits der Rechtsweg gegen KI-Anbieter wie Perplexity und Meta gewählt wurde. Zudem hätten vor wenigen Tagen tausend britische Musiker, darunter Kate Bush, mit einem stillen Album gegen die Nutzung ihrer Musik zum KI-Training protestiert.

Der Thurgauer Jakob Stark (SVP) bekundet seine Unterstützung, sagt jedoch auch: «Die Motion Gössi rückt journalistische Inhalte ins Zentrum. Ich finde diese Priorisierung nicht zielführend. Es wäre besser, wenn die Schweizer Kreativwirtschaft in ihrer Gesamtheit berücksichtigt wird.»

Die Freiburgerin Isabelle Chassot (Mitte) unterstützt Gössis Anliegen und betont: «Wir sollten jetzt keine helvetische Sonderregelung wählen.» Sie mahnt, dass die Schweiz sich am Umgang europäischer Länder orientieren sollte, um absehbare Konflikte zu vermeiden. Konkret könne sich die Schweiz an Deutschland ein Beispiel nehmen: Dort wurden Lizenzen eingeführt, die KI-Anbieter erwerben können, um Inhalte rechtmässig zu verwenden.