Kulturförderung: Jetzt beantwortet der Stadtrat die Musigburg-Petition
Der Stadtrat Aarburg beantwortet die Petition «JA zur Kultur in Aarburg – Musigburg unterstützen». Diese reichten die Petitionäre am 1. Februar, vertreten durch Roland Url, Geschäftsführer Musigburg Aarburg und Präsident des Vereins Musigburg, elektronisch ein. 757 Unterschriften kamen zusammen, dabei waren rund 100 von Einwohnerinnen und Einwohnern der Stadt Aarburg.
Die Petitionäre erheben darin verschiedene Forderungen an den Stadtrat. Darin heisst es unter anderem: «Um den Betrieb aufrecht zu erhalten, erhoffen wir bei einem negativen Geschäftsjahr einen Unterstützungsbeitrag im Bereich der Energiekosten.» Bisher habe die Musigburg stehts positive Zahlen gehabt. Im Weiteren sei dieser Antrag befristet auf maximal drei Jahre, da der Vermieter sich bereit erklärt habe, auf erneuerbare Energie umzusteigen. «Die Kulturförderung würde maximal 10’000 Franken jährlich betragen», heisst es weiter.
Stadtrat anerkennt die Vereinsarbeit
Der Stadtrat Aarburg hat die Petition an seiner letzten Sitzung am 26. Februar im Detail behandelt und anerkennt, «dass die Vereinsarbeit mit kommerzieller und nicht kommerzieller Ausrichtung für das gesellschaftliche Miteinander von unschätzbarem Wert ist, trägt die Vereinsarbeit doch zum gesellschaftlichen Leben in der Stadt Aarburg bei, prägt die örtliche Kultur und leistet besonders wertvolle Dienste im Bereich der Jugendarbeit», wie es in der Mitteilung der Stadt heisst. Der Verein Musigburg hingegen sei ein Verein, dessen Gewerbe gewinnorientiert ist und somit im Wesentlichen dem rein ideellen Zweck widerspricht.
Der Stadtrat verweist in seiner Antwort an die Petitionäre zudem auf seinen Grundsatzentscheid vom 10. Mai 2021, dass an Vereine und Veranstaltungen keine finanziellen Beiträge ausgerichtet werden. Entsprechend lehnt er die Petition ab. Neben dem Grundsatzentscheid begründet der Stadtrat Aarburg seine Ablehnung der Petition mit dem haushälterischen Umgang mit öffentlichen Mitteln und der Sicherung der rechtsgleichen Behandlung der örtlichen Vereine. «Auf Gesuch hin ist die materielle Unterstützung örtlicher Vereine ohne kommerzielle Ausrichtung durch die Dienstleistungen der Stadt Aarburg, dazu zählen beispielsweise die Gratisnutzung von Gemeindeliegenschaften und Arealen, kostenlose Bewilligungen, reduzierte oder erlassene Gebühren für Veranstaltungen und Leihmaterialien und dergleichen, möglich», schreibt der Stadtrat.
Benützungsreglement wird aktuell revidiert
Mit der aktuellen Überarbeitung des Benützungsreglements der Stadt Aarburg jedoch sollen die Kriterien für die Bemessung und Ausrichtung von Vereinsträgern und der Benützungsgebühren angepasst, sowie Grundsätze und das Verfahren für örtliche Vereine und Veranstaltungen geregelt werden.