Sie sind hier: Home > Bundesrat > Bundesrat vertagt die Lärmblitzer und will doch härter gegen Autoposer vorgehen

Bundesrat vertagt die Lärmblitzer und will doch härter gegen Autoposer vorgehen

Wer seinen Motor zu laut aufheulen oder den Auspuff knallen lässt, der soll öfters gebüsst werden. Auf die Einführung von Lärmblitzern verzichtet die Regierung aber – zumindest derzeit.

Vorläufig werden auf Schweizer Strassen keine Lärmblitzer zum Einsatz kommen. Der Bundesrat hat am Mittwoch entschieden, dass er diese Geräte noch nicht zulassen will. Zwar sei ein im Kanton Genf durchgeführtes Pilotprojekt «erfolgreich» verlaufen, es gebe aber noch Herausforderungen im Zusammenhang mit den rechtlichen Grundlagen.

«Dazu gehören beispielsweise unterschiedliche gesetzliche Anforderungen an die Lärmgrenzwerte je nach Alter der Fahrzeuge und Fahrzeugkategorie», heisst es in der Mitteilung. Auch fehle derzeit noch eine Lärmanzeige im Auto, die zur Erkennung einer Überschreitung eines Grenzwertes notwendig sei. Deshalb habe die Regierung beschlossen, die Machbarkeit zu vertiefen, bevor ein «allfälliger Auftrag» zur Schaffung einer konkreten Rechtsgrundlage erteilt werde.

Mit solchen Lärmblitzer sollen Autofahrer und Motorradfahrerinnen erkannt und gebüsst werden, wenn sie für unnötigen Verkehrslärm sorgen. Dabei geht es unter anderem um die sogenannten Autoposer, die mit lauten Motoren und Auspuffen für Ärger sorgen.

Vermeidbarer Lärm ist immer unerwünscht

Untätig in dieser Sache will der Bundesrat aber nicht bleiben. Er hat am Mittwoch die Vorschriften zur vermeidbaren Lärmbelästigung aktualisiert. «Neu ist es ausdrücklich verboten, unnötigen Lärm mit Auspuffanlagen zu erzeugen», heisst es in der Mitteilung. Dabei wurde explizit auch das Erzeugen von Knallgeräuschen in die Liste aufgenommen. Das ist eine in Tuning-Kreisen beliebte Technik.

Die Bussen für das «unnötige Laufenlassen des Motors» und das «unnötige Vorwärmen des Motors eines stillstehenden Fahrzeugs» wurden von 60 auf 80 Franken erhöht. Auf die Einführung neuer Ordnungsbussen bei Lärmdelikten verzichtet der Bundesrat. Bereits heute ist es verboten, unnötigen Lärm zu erzeugen.

Neuerdings soll im Gesetz die Passage «namentlich in Wohn- und Erholungsgebieten und nachts» gestrichen werden. So soll verdeutlicht werden, «dass vermeidbarer Lärm auch ausserhalb von Wohn- und Erholungsgebieten und unabhängig von der Tageszeit unerwünscht ist.»

Die Gesetzesänderungen geht auf eine Motion aus der Verkehrskommission zurück. Den Anstoss für die Revision gab Gabriela Suter (SP/AG). Das neue Gesetz tritt am 1. Januar in Kraft.