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Erstmals seit 1848: Diese Berufsgruppe ist nach Amherds Rücktritt nicht mehr im Bundesrat vertreten

Fast 60 Prozent aller Mitglieder des Bundesrats seit 1848 waren Juristen. Nun muss die Regierung erstmals ohne Rechtswissenschafter auskommen. Damit steigt die Bedeutung der Beraterinnen aus den Reihen der Bundesverwaltung.

Im Bundesrat von 1848 – unmittelbar nach der Gründung des Bundesstaates – sassen vier Juristen sowie ein Kaufmann, ein Sozialwissenschaftler und ein Chemiker. Seither gehörten dem Bundesrat immer Juristen an: Von den bisher 123 Mitgliedern hatten 72 (58,5 Prozent) Rechtswissenschaft studiert.

Da es sich bei der Verfassung, den Gesetzen und Verordnungen um Rechtsnormen handelt, galt Rechtswissenschaft stets als ideale Voraussetzung für das Engagement in der Politik, im Besonderen für die Übernahme von Verantwortung in Regierung und Verwaltung.

Das hat nun ein Ende: Mit dem Ausscheiden von Viola Amherd wird dem Bundesrat vom 1. April an, wenn er jeweils im Bundesratszimmer zu seiner wöchentlichen Sitzung zusammenkommt, erstmals das juristische Sachwissen fehlen.

Nur der Bundeskanzlei hat ein Jus-Diplom

Denn im künftigen Bundesrat sitzen ein Winzer, ein Arzt, eine Dolmetscherin, ein Agrarwissenschaftler, eine Sozialwissenschaftlerin, ein Umweltwissenschaftler und gelernter Landwirt sowie ein Historiker. Auch Vizekanzlerin Rachel Salzmann und Vizekanzler Andrea Arcidiacono sind keine Juristen: Salzmann hat Geschichte sowie Kommunikations- und Medienwissenschaft studiert, Arcidiacono Betriebswirtschaft.

Immerhin hat Bundeskanzler Viktor Rossi, ursprünglich Lehrer, ein Diplom «of advanced studies in law» erworben. Sollte also die Kollegialregierung auf juristische Abwege geraten, kann er ein wenig korrigieren.

Doch der Bundesrat wird ohne gewiefte Rechtsanwälte, wie sie Doris Leuthard, Eveline Widmer-Schlumpf, Pascal Couchepin, Moritz Leuenberger, Arnold Koller, Flavio Cotti, Rudolf Friedrich oder Kurt Furgler waren, auskommen müssen. Ist das ein Problem?

Die zweite Reihe wird wichtiger

Judith Wyttenbach, Professorin für Staats- und Völkerrecht an der Universität Bern, sagt: «Ich denke, das ist kein Problem, solange ‹in der zweiten Reihe› genügend Juristinnen und Juristen klärend und beratend tätig sind und man deren Einschätzungen konsultiert und einbezieht, was ja der Fall ist.»

Der Bundesrat tagt Woche für Woche ohne den Zuzug von Verwaltungsleuten. Die Ausnahme ist hin und wieder der Direktoriumspräsident der Nationalbank. Alles andere fliesst schriftlich ein – in den Anträgen und Mitberichten. Falls zusätzliches juristisches Sachwissen erforderlich sein sollte, könnte der Bundesrat in Abweichung von dieser Regel auch mal den Direktor des Bundesamts für Justiz ins Bundesratszimmer rufen.

Überwiegende Mehrheit hat studiert

Und was das fehlende juristische Sachwissen zusätzlich ausgleicht: Die sieben Regierungsmitglieder können ganz unterschiedliche Wissens- und Erfahrungsperspektiven in die Debatten einbringen, die die parteipolitischen und regionalen Aspekte ergänzen.

Diese Vielfalt hat sich seit dem Zweiten Weltkrieg zunehmend angebahnt. Vorher dominierten die Juristen. Was aber durch all die bald 177 Jahre Bundesstaat hindurch geblieben ist: Die überwiegende Mehrheit der Bundesratsmitglieder hat studiert, 43 von ihnen haben dabei den Doktorgrad erworben, sieben sind überdies Hochschuldozenten und Professoren geworden.

Neben den 72 Juristen finden sich neun Ökonomen, sieben Agrarfachleute und Landwirte, fünf Lehrer, fünf Sozialwissenschaftler, vier Kaufleute, vier Ingenieure, drei Architekten, zwei Ärzte, zwei Chemiker, zwei Historiker sowie je ein Philologe, Theologe, Heizungsmonteur, Buchhalter, Elektrotechniker, Umweltwissenschaftler, eine Dolmetscherin und eine Pianistin.