Pflichtlager für Saatgut: Bundesrat stärkt einheimische Produktion von Rapsöl
Die Schweiz legt wieder ein Pflichtlager für Saatgut an. Der Bundesrat hat am Mittwoch eine entsprechende Verordnung gutgeheissen. Diese tritt bereits am 1. April in Kraft. Dieser Schritt wird auch durch positive Rückmeldungen in der Vernehmlassung gestützt. Deshalb werde Rapssaatgut der Pflichtlagerhaltung unterstellt, heisst es in einer Mitteilung des Wirtschaftsdepartements (WBF).
Basis dafür bildet das Landesversorgungsgesetz. Die Reserve soll den Jahresbedarf zur einheimischen Herstellung von Rapsöl abdecken. Gemäss Verordnung muss ein Pflichtlager anlegen, wer Rapssaatgutsorten für die Rapsölgewinnung importiert oder zum ersten Mal im Inland verkauft. Voraussetzung ist, dass ein Akteur pro Kalenderjahr mehr als 100 Kilogramm Rapssaatgut einführt.
Die Schweiz hatte früher schon einmal Saatgutpflichtlager. Diese wurden dann aber in den 1990er Jahren abgeschafft. In der Zwischenzeit hat sich der Markt für Saatgut jedoch stark konzentriert und internationalisiert. Bei einer Untersuchung zeigte sich nun, dass beim Rapssaatgut zahlreiche Abhängigkeiten bestehen. So gebe es in der Schweiz weder eine Rapszüchtung noch eine Vermehrung, hält das WBF fest. Die schweizerische Rapsölgewinnung ist vollständig auf den Import von Rapssaatgut angewiesen. (rwa)