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Der Aargau regelt das Güllen im Winter neu – SVP-Nationalrat findet das «sinnvoll»

Auf den 1. Januar 2025 hat der Kanton sein Reglement zum Güllen während der Vegetationspause angepasst. Neu zählen gemittelte Temperaturen. Diese seien aussagekräftiger bezüglich der Frage, ob Pflanzen auch im Winter Nährstoffe aufnehmen könnten oder nicht.

Insgesamt war er zu mild, der Januar 2024. Doch die erste Monatshälfte war kalt. So kalt, dass die Aargauer Landwirtinnen und Landwirte ihre Jauche nicht mehr auf den Feldern verteilen durften.

Der Grund ist folgender: Kann der Boden die Gülle nicht aufnehmen, weil er zu trocken oder gefroren ist, kann es zu Gewässerverschmutzungen und anderen Umweltbelastungen kommen, wenn man trotzdem Jauche auf den Feldern verteilt. Ist der Boden hingegen zu feucht, droht er Schaden zu nehmen, wenn der Bauer darüber fährt. Weil die Landwirte bereits zuvor nur selten ihre Gülle auf dem Feld verteilen konnten, wurden die Güllenlöcher gegen Mitte Januar 2024 immer voller und drohten teilweise zu überquellen.

Jetzt hat der Kanton Aargau die Regeln für das Güllen im Winter geändert,wie die «Bauernzeitung» berichtet. Bisher trat die Vegetationsruhe ein, wenn die Durchschnittstemperatur an fünf aufeinanderfolgenden Tagen weniger als fünf Grad betrug. Damit das Güllenverbot aufgehoben werden konnte, durfte die Durchschnittstemperatur während sieben aufeinanderfolgenden Tagen an keinem einzigen Tag unter fünf Grad fallen.

Neu werden die Tagesdurchschnittstemperaturen von fünf beziehungsweise sieben aufeinanderfolgenden Tagen gemittelt, um zu definieren, wann die Vegetationsruhe eintritt beziehungsweise unterbrochen wird – und folglich gegüllt werden kann.

Güllen-Regeln unterscheiden sich von Kanton zu Kanton

Beschlossen wurde die Anpassung laut der «Bauernzeitung» von einer Arbeitsgruppe von kantonalen Fachleuten und dem Aargauer Bauernverband (BVA). Durch die neue Regelung werden die Temperatursummen berücksichtigt. «Dadurch wird eine präzisere Aussage möglich, ob Pflanzen Nährstoffe aufnehmen können oder nicht, was schlussendlich umweltrelevant ist», begründet Landwirtschaft Aargau die Änderung.

Das Merkblatt «Umgang mit Hof- und Recyclingdüngern während der Vegetationsruhe» wurde per 1. Januar 2025 angepasst. Die bisherige Regelung war laut Kanton «sehr theoretisch» und basierte auf einer meteorologischen Definition, welche die Möglichkeit der Nährstoffaufnahme durch die Pflanzen unpräzise abbildete.

Auf die Frage, wie sich die Anpassung des Merkblatts konkret auswirke, schreibt Landwirtschaft Aargau: «Mit der neuen Regelung ist es möglich, dass die Vegetationsruhe im Herbst eher eintritt als bei der bisherigen Regelung, insbesondere bei einem grossen Temperaturrückgang.» Eine Vegetationsruhe kann also nach weniger als fünf Tagen mit Durchschnittstemperaturen von unter fünf Grad eintreten. Aber sie wird auch schneller unterbrochen, wenn die Pflanzen wegen eines raschen Temperaturanstiegs in der Lage sind, Nährstoffe aufzunehmen. Dies wird laut Landwirtschaft Aargau auch in anderen Kantonen so gehandhabt.

SVP-Nationalrat Alois Huber begrüsst die neue Regelung

Einer, der sich vergangenes Jahr wegen der zu überquellen drohenden Güllenlöcher an die Medien wandte, ist Alois Huber. Der Aargauer SVP-Nationalrat und Landwirt sagte in einem Beitrag vonTele M1.: «Das Güllenloch ist voll, wir haben bis morgen keinen Platz mehr. Wir müssen etwas machen.»

Alois Huber, SVP-Nationalrat und Landwirt aus dem Aargau.
Bild: Gioia Loredana

Dieses Jahr sei die Situation viel besser, sagt Huber am Telefon. «2023 war es im Sommer zu trocken, im Herbst zu nass und im Winter zeitweise zu kalt zum Güllen. Deshalb wussten einige Landwirte nicht mehr wohin damit.» Die Bedingungen waren ausserordentlich schwierig. Gegenwärtig gebe es kaum Probleme, obwohl die Bauern im Februar noch keine Jauche ausführen durften.

Zur neuen Regelung mit den gemittelten Temperaturen sagt er: «Ich finde die Anpassung sinnvoll, aber viel ändert sich nicht für uns Bauern.» Bis anhin sei es so gewesen, dass die Temperaturen während vier Tagen das Güllen zugelassen hätten, «aber wenn der fünfte Tag zu kalt war, wurde wieder neu gezählt». Mit der neuen Regelung sei man etwas flexibler. Huber appelliert bei der Auslegung der Normen an den «gesunden Menschenverstand» und fügt an: «Im Grossen und Ganzen bin ich mit der Arbeit in unserem Kanton zufrieden.»