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Gegner des AKW Leibstadt reichen Beschwerde gegen Albert Röstis Bundesamt ein

Bald wird das Atomkraftwerk Leibstadt 40 Jahre alt und nimmt den Langzeitbetrieb auf. Atomenergie-Gegner fordern deshalb eine Umweltverträglichkeitsprüfung – doch ob es eine solche braucht, ist offenbar umstritten.

15 Anwohnerinnen und Anwohner aus der «näheren Umgebung des AKW Leibstadt» haben am Donnerstag beim Bundesverwaltungsgericht eine Beschwerde eingereicht. Das teilt die Schweizerische Energie-Stiftung (SES) mit, die der Atomenergie kritisch gegenübersteht. Die Beschwerde zielt auf das Bundesamt für Energie und seinem Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek). Die 15 Personen werfen dem Bundesamt für Energie, dem Bundesrat Albert Rösti vorsteht, Rechtsverweigerung vor.

Hintergrund der Beschwerde: Das AKW Leibstadt startete vor 40 Jahren seinen Betrieb für die Stromproduktion. Am 15. Dezember nimmt es den Langzeitbetrieb auf. Deshalb haben die 15 Personen im Februar ein Gesuch für eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) beim Uvek eingereicht. Dieses bestätigt der AZ den Eingang.

Anwohnende fordern Mitsprache zum Langzeitbetrieb

Die 15 Anwohnenden forderten mit dem Gesuch ihr Recht auf demokratische Mitsprache ein. Diese sei Bestandteil einer UVP, schreibt die SES. Doch ob für den Langzeitbetrieb des AKW Leibstadt überhaupt eine Umweltverträglichkeitsprüfung nötig, scheint umstritten. «Diese Frage ist Gegenstand des laufenden Verfahrens», antwortet nämlich Fabien Lüthi, Sprecher des Bundesamt für Energie.

Die SES moniert, das Uvek habe das Gesuch gar nicht erst geprüft, sei also auch nicht auf es eingetreten. Damit würden internationale Abkommen und demokratische Rechte von Betroffenen ignoriert. Die Schweiz betreibt «den ältesten AKW-Park der Welt», schreibt die Stiftung. Dieser stelle «ein unvermeidliches Restrisiko für katastrophale Unfälle mit riesigem Schadenspotenzial» dar. Die Umweltverträglichkeitsprüfung diene dazu, nachteilige und grenzüberschreitende Auswirkungen des AKW-Langzeitbetriebs auf Mensch und Umwelt zu erkennen und mögliche Alternativen aufzuzeigen. Teil einer UVP sei die Konsultation der Bevölkerung. Dazu habe sich die Schweiz unter den Aarhus- und die sogenannte Espoo-Konventionen verpflichtet.

Das Bundesamt für Energie bestätigt, dass es jenes Gesuch und nun die Beschwerde erhalten habe. Auf das Gesuch sei das Uvek eingetreten, und es werde die Beschwerde nun prüfen, sagt Sprecher Fabien Lüthi. «Da es sich um ein laufendes Verfahren handelt, können wir zur Beschwerde keine weiteren Angaben machen.»