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Cannabis, Koks und Sex mit einer 15-Jährigen: Junger Mann kommt um eine Freiheitsstrafe herum 

Ein 22-Jähriger musste sich diese Woche wegen mehrfachen sexuellen Handlungen mit einer Minderjährigen, Drogenbesitz sowie der Abgabe von Drogen an Minderjährige vor dem Laufenburger Bezirksgericht verantworten. Er kommt mit einer bedingten Freiheitsstrafe davon.

Ohne Anwalt und ohne Angehörige betrat ein 22-Jähriger aus einem beschaulichen Dorf im Fricktal den Gerichtssaal des Bezirksgerichtes in Laufenburg. Ihm stand so einiges bevor: In einer siebenseitigen Anklageschrift schuldigte ihm die Staatsanwaltschaft sechs Verbrechen an.

Doch der junge Mann wirkte zumindest nach aussen gelassen, als der Richter seine Taten vorlas und ihn fragte: «Stimmt das?» Der Angeklagte bejahte und versuchte an keinem Punkt, seine Schuld abzustreiten. Noch vor zwei Jahren war der junge Mann drogenabhängig und konsumierte täglich. Der Richter wollte wissen, wie es heute aussieht. Der Angeklagte:

«Ich konsumiere nicht mehr, ich bin sauber. Ich will mein Leben wieder im Griff haben.»

Mit den Drogen habe er schon vor seiner Festnahme aufgehört, so der Mann weiter. Er habe das Gefühl bekommen, sein Leben zu verschwenden. Heute wohnt er wieder zu Hause, hilft seinen Eltern im Haushalt und arbeitet temporär auf einer Baustelle.

Bei der Festnahme wurden Drogen bei ihm gefunden

Bei seiner Festnahme allerdings wurden bei ihm zu Hause Marihuana, codeinhaltiger Sirup, Kokain und weitere Substanzen beschlagnahmt. Neben dem Besitz und Verkauf von Drogen wurde ihm vorgeworfen, eine sexuelle Beziehung mit einer damals unter 16-jährigen Jugendlichen gehabt zu haben. Er ist fast sechs Jahre älter als sie.

Auch die Romanze versuchte der junge Mann gar nicht erst zu leugnen. Er erzählte von der Beziehung zu der Jugendlichen: Am Anfang sei es ein gutes Verhältnis gewesen, bis sie auf einen «schlechten Weg» gekommen sei. Aus familiären Gründen konnte die Minderjährige nicht mehr zu Hause leben und wohnte deshalb sogar bei ihm.

Laut dem Angeklagten verschlechterte sich die psychische Verfassung seiner Freundin immer mehr und sie habe ihn sogar mit einem Messer bedroht. Daraufhin habe er sich distanziert, habe jedoch «weiterhin auf sie aufgepasst», da ihre Eltern nicht für sie da sein konnten. Heute befindet sich die junge Frau in einer Jugendeinrichtung.

Die Staatsanwaltschaft forderte, dass der Mann lebenslänglich keinen regelmässigen Kontakt mit Minderjährigen mehr haben dürfe. Der Richter befand die beschriebene Beziehung jedoch für einvernehmlich und sah den Angeklagten nicht als Gefahr für Minderjährige an.

Der Angeklagte will ein normales Leben

«Was sind Ihre Ziele?», fragte der Richter den Angeklagten direkt. Momentan zahle er noch durch Betreibungen, Mahnungen und Rechnungen entstandene Schulden ab. Obwohl er froh sei, dass er temporär arbeiten könne, will er nächstes Jahr wieder eine Lehre anfangen. Er sagte:

«Mir gefällt es auf dem Bau. Dort habe ich das Gefühl, dass ich gebraucht werde. Ich brauche auch unbedingt eine Tagesstruktur.»

Und wo will er in fünf Jahren stehen? «Mein Wunsch wäre es, bis dann meine eigene Wohnung oder mein eigenes Haus zu haben, eine abgeschlossene Lehre und mein eigenes Auto zu besitzen», antwortet der junge Mann darauf. Bei diesen Träumen habe er auch die Unterstützung seines Vaters, bei dem er aktuell wohnt.

Der Richter schien überzeugt, dass der Angeklagte seine Ziele verwirklichen kann. Er sprach dem jungen Mann Mut zu:

«Sie sind auf einem guten Weg.»

Und er gab dem jungen Mann mit, dass er diesen Weg nicht alleine gehen muss. Er machte ihn auf verschiedene staatliche Hilfestellungen aufmerksam, die Menschen wie ihm Unterstützung im Alltag anbieten.

So sprach das Gericht den Angeklagten schliesslich in allen Anklagepunkten schuldig, beliess es aber – wie von der Staatsanwaltschaft gefordert – bei einer bedingten Freiheitsstrafe von acht Monaten. Seine Bewährungszeit wurde von fünf Jahren auf drei Jahre reduziert. Auf ein Kontaktverbot mit Minderjährigen verzichtete das Gericht. Zum Schluss wünschte der Richter dem jungen Mann «alles Gute für die Zukunft».