Weissmacher Titandioxid ist ab Herbst in der Schweiz verboten
Titandioxid, auch bekannt als Farbstoff E171, darf in der Schweiz bald nicht mehr in Lebensmitteln verwendet werden. Wie das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit (BLV) am Mittwoch bekannt gab, tritt das Verbot am 15. März mit einer Übergangsfrist von sechs Monaten in Kraft. Bis im September 2022 dürfen Lebensmittel noch nach bisherigem Recht hergestellt und verkauft werden.
Titandioxid kommt als Weissmacher vor allem bei Süsswaren und Nahrungsergänzungsmitteln zum Einsatz. Er macht zum Beispiel Kaugummis oder Salatsaucen weiss. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) kam im vergangenen Jahr zum Schluss, dass eine Schädigung des Erbgutes durch Titandioxid-Partikel nicht ausgeschlossen werden kann. Der Farbstoff gilt deshalb nicht mehr als sicher für die Verwendung in Lebensmitteln.
Die EU kennt das Verbot von Titandioxid als Zusatzstoff bereits, die Schweiz zieht nun nach. Dadurch werde auch der Handel vereinheitlicht, schreibt das BLV. (agl)