Junger Autofahrer vor Gericht: Nach dem Kreisel verlor er die Kontrolle über das Fahrzeug
Happig sind die Vorwürfe: Alessio (Name geändert) habe die Verkehrsregeln grob verletzt, sich nach einem Unfall pflichtwidrig von der Unfallstelle entfernt und sich einem Alkoholtest entzogen. Happig ist auch die beantragte Geldstrafe: 19’500 Franken fordert die Staatsanwaltschaft. Unbedingt wohlverstanden.
Kurz nach Mitternacht an einem Wochenende im März 2023 fuhr Alessio im Auto zusammen mit seiner Begleiterin auf der Hauptstrasse von Rupperswil in Richtung Wildegg. Nach dem Kreisel beschleunigte er und verlor die Kontrolle über den leistungsstarken Wagen. Dieser geriet ins Schleudern, rutschte über die Gegenfahrbahn ins angrenzende Wiesland und kam auf dem Dach liegend in einer Versickerungsmulde zum Stillstand. Mit seiner Mitfahrerin verliess Alessio das Auto und begab sich zu Fuss zu seinem nahe gelegenen Wohnort, wo er der Polizei den Selbstunfall meldete. Verletzt wurde niemand, am Fahrzeug entstand Totalschaden.
Durch sein «schwerwiegendes» Fehlverhalten habe der Beschuldigte eine Gefahr für sich und andere Verkehrsteilnehmende geschaffen, sei seinen Sorgfaltspflichten nicht nachgekommen, heisst es im Strafbefehl. Gegen diesen hat der 24-Jährige Einsprache erhoben. Deshalb kam es zur Verhandlung vor dem Bezirksgericht in Lenzburg am Montagvormittag.
Das Mobiltelefon war durchnässt
Alessio – blaues T-Shirt, blaue Jeans, weisse Turnschuhe – hat eine Lehre in der Gebäudetechnik-Branche abgeschlossen und arbeitet derzeit temporär. Sein Autobillett habe er abgeben müssen, was ein Nachteil sei in seinem Beruf, führte er aus. Seine finanzielle Situation bezeichnete er als mühsam, er müsse auf sein Geld achten. Schulden habe er keine. Den Strafantrag der Staatsanwaltschaft erachte er als ziemlich hoch, das sei für ihn aktuell «nicht finanzierbar».
Nichtbeherrschen des Fahrzeugs liess Alessio als Vorwurf gelten in der Befragung durch Gerichtspräsident Daniel Aeschbach. Alles andere aber nicht. Alkohol trinke er keinen, da er Sport treibe, sagte er. Sein Mobiltelefon sei nach dem Unfall durchnässt gewesen und habe sich ausgeschaltet. Auf der Strasse sei niemand unterwegs gewesen. Deshalb habe er seiner Begleiterin – die in der regnerischen und kalten Nacht stark gefroren habe – vorgeschlagen, zu ihm nach Hause zu laufen.
Alkohol war keiner im Spiel
Auch der Verteidiger betonte, dass sein Mandant keine andere Wahl gehabt habe, als die Unfallstelle zu verlassen, um telefonieren und die Polizei kontaktieren zu können. Zu leugnen hätte es nichts gegeben, sagte der Verteidiger zum Stichwort Alkoholtest. Sein Mandant habe die Verhältnisse im starken Regen unterschätzt, einen kurzen Moment zu stark beschleunigt. Mit Rücksichtslosigkeit habe das Verhalten nichts zu tun.
Es müsse davon ausgegangen werden, kam auch das Gericht nach kurzer Beratung zum Schluss, dass der Beschuldigte keinen Alkohol getrunken habe und das Mobiltelefon nicht funktioniert habe. Andere Anhaltspunkte lägen keine vor. Schuldig gesprochen wurde er aber der groben Verletzung der Verkehrsregeln. Auf dem Spurenbild sei ersichtlich, dass er zu schnell gefahren sei, hielt Einzelrichter Aeschbach in der mündlichen Urteilsbegründung fest. Verurteilt wird der Beschuldigte zu einer bedingten Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 30 Franken sowie einer Busse von 375 Franken.