Pizza Margherita aus dem Coop kommt eine 47-Jährige teuer zu stehen
Diebstahl lohnt sich nicht. Unentschuldigt dem Gericht fernbleiben ebenfalls nicht. Diese Erfahrung muss eine 47-jährige Frau aus der Region Lenzburg machen. Sie hatte einen Strafbefehl erhalten wegen geringfügigen Diebstahls. Weil sie dagegen Einsprache erhob, kam es zur Verhandlung am Bezirksgericht in Lenzburg.
Zwar liess die Frau über ihre Tochter noch ein Verschiebungsgesuch einreichen wegen Arbeitsunfähigkeit. Dieses hat das Gericht aber abgewiesen im Vorfeld, da keine Verhandlungsunfähigkeit gegeben sei. Es änderte sich also nichts, die Verhandlung wegen Ladendiebstahls fand wie geplant statt. Zumindest fast wie geplant. Denn der Platz der Beschuldigten im Gerichtssaal blieb leer zum angesetzten Zeitpunkt an diesem Nachmittag. Gerichtspräsident Daniel Aeschbach räumte eine «Respekt-Viertelstunde» ein, wie er sagte. Vergebens. Die Beschuldigte tauchte – auch verspätet – nicht auf.
Die Frau, die ursprünglich aus der Ukraine stammt und seit langem in der Schweiz lebt, wurde beim Diebstahl erwischt in der Coop-Filiale in Lenzburg. Passiert ist es an einem Freitag im März 2021. An der Selfscanning-Kasse erfasste sie nicht alle ihre Einkäufe. Sie verliess den Laden, heisst es im Strafbefehl, ohne Bezahlung von über einem Dutzend Artikel im Gesamtwert von Fr. 72.95. Aufgeführt sind unter anderem eine Pizza Margherita und ein Poulet, Rindstatar und Himbeeren, ein Make-up-Entferner und ein Fusselroller. Verurteilt wurde die Frau zu einer Busse von 300 Franken, zusammen mit der Strafbefehlsgebühr und Polizeikosten kam ein Rechnungsbetrag von 713 Franken zusammen.
Durch ihre Abwesenheit vor Gericht gilt die Einsprache als zurückgezogen. Der Strafbefehl wird zum rechtskräftigen und vollstreckten Urteil. Auf die Frau kommen nun obendrauf noch happige Verfahrenskosten von 800 Franken zu.